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Verwechslungsgefahr und Beweis

am 06.01.2008 von http://www.recht.us/amrecht

CK - Washington.   Die Inhaberin der SmartSearch-Marke für Software zur Online-Suche von Informationen über zahlreiche Waren verklagt den Verwender von Smart Search-Verknüpfungen auf Webseiten, über die Kunden Warenangebote finden. Diese Waren entsprechen nicht denen der Dienstleistungsbeschreibung in der Markeneintragung. Eine Verletzung der Marke liegt damit nicht vor, sondern möglicherweise eine Verwechslungsgefahr. Für sie bietet das amerikanische Markenrecht im Lanham Act eine rechtliche Abhilfe, doch trug die Markeninhaberin keine Beweise für die Verletzungsgefahr vor. Sie verliert deshalb in Sachen Applied Information Sciences Corp. v. eBay, Inc., Az. 05-56123, am 28. Dezember 2008. Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks erörtert die Merkmale der Markenverletzung, die es lesenswert vom aus der Verwechslungsgefahr resultierenden Anspruch abgrenzt. Letzterer wirkt im Weichbild der registrierten Waren-/Dienstleistungsbeschreibung und kann nicht durch einen Prima Facie-Beweis dokumentiert werden, sondern erfordert Beweise der Gefahr. Hier hatte sich die Markeninhaberin auf den Prima Facie-Beweis verlassen. …

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