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Verwarnung über Umwege

am 16.11.2006 von LawBlog

Auf dem Radarfoto ist eine Frau zu sehen. Der Halter des Wagens ist ein Mann. Normalerweise muss die Ordnungsbehörde ermitteln, wer das Auto gelenkt hat. Natürlich bietet sich zunächst ein Brief an den Halter an, mit dem dieser zur Auskunft aufgefordert wird.
Der Landkreis Celle geht hier einen originellen Weg. In einer Bagatellsache - 20 Kilometer zu schnell außerhalb geschlossener Ortschaft - bietet die Behörde dem Halter des Autos Folgendes an:
Wir bitten Sie, innerhalb einer Woche ab Zugang dieses Schreibens den Verwarnbetrag von 30,00 € zu überweisen oder den verantwortlichen Fahrzeugführer zu benennen, anderenfalls sehen wir uns gezwungen, weitere Ermittlungen zur Fahrerfeststellung vorzunehmen.
Das ist ein klein wenig neben dem Gesetz. Verwarnt werden kann nur …

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