Staatsorganisationsrecht – Markus Böhme
Gedankensalat | 18. Oktober 2010 — Im Öffentlichen Recht ist das Staatsorganisationsrecht meist das Erste, wovon der Student in den Einführungs-Vorlesungen hört. …
Im Verwaltungsrecht macht der Student irgendwann die Bekanntschaft mit dem Polizei – und Ordnungsrecht. Dieses Skript hilft nicht nur beim Einstieg in die Materie, sondern auch beim gezielten Wiederholen. Von den Grundlagen über die Handlungsformen zur Gefahrenabwehr bis hin zum Versammlungsrecht führt die Autorin durch das Rechtsgebiet. Dabei spart sie nicht an Schemata, markanten Definitionen und Beispielsfällen.
Auf 119 Seiten im praktischen Format dreht sich alles um das (oft unterschätzte) Polizei – und Ordnungsrecht. Die Grundlagen sind ausführlich erklärt und die Normen der einzelnen Bundesländer sind eingearbeitet. Zunächst geht die Autorin auf die Grundlagen des Polizei- und Ordnungsrechts ein. Neben der Darstellung des Polizeibegriffes und den gesetzlichen Grundlagen, wird auch die Struktur der Polizei – und Ordnungsbehörden eingehend durchleuchtet. Ist der Leser nun vorbereitet, geht es um die Handlungsformen zur Gefahrenabwehr. Neben den Aufgaben und Befugnisnormen wird ein besonderes Augenmerk auf die Ermittlung der Ermächtigungsgrundlage gelegt. Kleinere Beispielsfälle erklären das Erklärte, Definitionen sind kurz und knapp erläutert. Die Struktur des Polizeirechts wird anhand von Grafiken dargestellt. Die Generalkausel und der Gefahrenbegriff sind der nächste Pfeiler. Besonders auf die Arten der Gefahr und die Störereigenschaft wird hier eingegangen. Neben den kleineren Beispielsfällen, sind die Klausurrelevanten Stellen besonders hervorgehoben. Auch hier erleichtert die Nennung der Normen des Landesrechts das Verständnis. Die beiden Kernbereiche des Polizei – und Ordnungsrechts sind in jeweils einem Kapitel dargestellt. Das Versammlungsrecht und seine Spezialitäten umfassen 20 Seiten. Auch das Versammlungsgesetz ist hier eingearbeitet und die Unterschiede zum Polizeirecht hervorgehoben. Besonders klausurrelevant ist die Unterscheidung des Versammlungsbegriffes und die Arten einer Versammlung. Hier hat die Autorin nicht an Beispielsfällen und Grafiken gespart. Ein weiterer großer Bereich ist das Gewerberecht. Zunächst wird seine Funktion und der Regelungsbereich erläutert. Die einzelnen Unterpunkte – Gaststättenrecht, Handwerksrecht, Reisegewerbe und Marktverkehr – sind in jeweils eigenen Bereichen erläutert. Streitstände sind klar dargestellt und durch die zahlreichen Literaturhinweise wird dem Studenten der Anreiz zur Vertiefung gegeben. Obwohl es sich hierbei …
» Vollständiger ArtikelErschienen 18. Mai 2011 auf http://www.juristischer-gedankensalat.de.
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