Verwaltungsprozessrecht in der Klausur

Mir liegt das Werk von Stern/Blanke in der 9. Auflage aus der JuS-Schriftenreihe vor. Fraglich ist natürlich vor allem eines bei einem solchen Werk: Braucht man das? Ich werde mich vor dieser Frage nicht drücken.

Hinweis: Dieses Buch wurde mir als Rezensionsexemplar vom Beck-Verlag zugestellt.

Ich habe bereits eindringlich den Detterbeck empfohlen - woran sich auch nichts ändert. Gerade Anfänger bringen da gerne etwas durcheinander: Verwaltungsrecht AT ist nicht Verwaltungsprozeßrecht. So wenig, wie das auswendig lernen der (wenigen) Schemata im Verwaltungsprozeßrecht alles ist, was man leisten muss.

Der Detterbeck bringt ein gar nicht so kurzes Kapitel zum Verwaltungsprozeßrecht mit: Zum Einstieg reicht das völlig. In der Klausur aber werden Feinheiten verlangt, im Examen Wissen auch zu Themen wie Berufung und Revision - im verwaltungsrechtlichen Verfahren von den Studenten gerne vernachlässigt, was aber auch teils an der Literatur zum Thema liegt.

Das vorliegende Buch bietet mit seiner klaren Struktur einen systematischen und umfassenden Einstieg in das Thema Verwaltungsprozessrecht. Das merkt man schon im ersten Teil “Grundlagen”, der mit 7 Kapiteln und 54 Seiten schon recht umfangreich ist. Dafür erfährt man aber noch mal schnell wesentliche Grundzüge, die einfach sitzen müssen - die Autoren beweisen bereits hier sehr gut, dass es ein Buch ist, dass wirklich auf Klausuren zugeschnitten ist und viel “drumherum”, das ich aus anderer Literatur zum Thema kenne, verzichten.

Etwas überrascht war ich von dem ebenfalls recht umfangreichen 2. Teil (wieder etwa 50 Seiten) zum Thema “Zulässigkeit des Rechtsbehelfs”. Einerseits ist die Idee schön, diesen Teil für alle Klagen erstmal auszusondern - doch gibt es im Bereich Zulässigkeit ja doch von Klage zu Klage Unteschiede - so dass man später in den Klagearten dann doch etwas von Fristen oder Klagebefungnis liest. Das ist nicht schlimm und tut dem klar strukturierten Werk keinen Abbruch, doch fiel es mir beim Lesen schon auf.

Der Schwerpunkt des Buches, das ist klar, liegt im 3. Teil der die einzelnen Klagearten behandelt. Insgesamt ist mir hier ein sehr klarer Schreibstil aufgefallen, der eindeutig Klausurorientiert ist. Gewagt finde ich, mit Blick auf Anfänger, die Kombination von Verpflichtungsklage und Anfechtungsklage in einem Kapitel (§11). Das ist inhaltlich gar kein Problem, für mich, der das Verwaltungsprozeßrecht schon kennt, war es sogar sehr angenehm und aucn naheliegend, diesen Weg zu gehen. Ich bin mir aber unsicher, wie das bei Anfängern ankommt, die erst beginnen, das Verwaltungsprozeßrecht zu lernen.

Dankbar bin ich für die enthaltenen Aufbau-Schemata, die bei einem Klausur-orientierten Buch nicht fehlen dürfen. Sie sind kurz, prägnant und schnell zu lernen - ich persönlich hätte sie zwar an den Anfang eines Kapitels (und nicht ans Ende) gestellt, da sie immer auch ein g…

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Themen: Stern , Klausur

Erschienen 26. Juli 2008 auf http://www.jurakopf.de.

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