Verwaltungsgericht Neustadt: Entziehung der Fahrerlaubnis wegen 18 Punkten im Verkehrszentralregister zulässig

Wer 18 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen hat, verliert seinen Führerschein. Das entschied das Verwaltungsgericht Neustadt in einem am 27.07.2010 veröffentlichten Beschluss (Az.: 3 L 664/10.NW).

Im konkreten Fall ging es darum, dass der Antragsteller nach Mitteilung des Kraftfahrt-Bundesamtes vom 11.05.2010 einen Stand von 18 Punkten im Verkehrszentralregister erreichte. Daraufhin wurde ihm von der Stadt Ludwigshafen mit Bescheid vom 21.06.2010 die Fahrerlaubnis entzogen.

Der Antragsteller erhob anschließend gegen die kraft Gesetzes sofort vollziehbare Maßnahme, verbunden mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht Neustadt, Widerspruch. Als Begründung trug er eine fehlerhafte Punkteberechnung dahingehend vor, dass das mehrfache Parken ohne gültigen Parkschein nicht die Ahndung des Verstoßes mit Punkten nach sich ziehen könne.

Das Verwaltungsgericht teilte die Argumentation des Antragstellers aus zwei Gründen nicht:

Erstens sei die Entziehung der Fahrerlaubnis rechtmäßig, weil sich der Antragsteller durch Erreichen der 18 Punkte unwiderleglich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen habe. Abgesehen davon finde eine Überprüfung der von der Fahrerlaubnisbehörde einget…

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Themen: Fahrerlaubnis , Ordnungswidrigkeit , Verkehrszentralregister , Entzug , 18 Punkte , Verwaltungsgericht Neustadt
Rechtsgebiet: Verkehrsrecht

Erschienen 29. Juli 2010 auf http://www.lawbike.de.

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