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Verwaltungsgericht Köln : Die letzte Meile - Deutsche Telekom muss Wettbewerbern Zugang zu Leerrohren und unbeschalteten Glasfasern gewähren

am 25.04.2008 von http://www.medien-internet-und-recht.de

VG Köln, Urteil vom 23.04.2008 - Az. 21 K 2701/07
Mit einem am 23.04.2008 verkündeten Urteil (Az. 21 K 2701/07) hat das Verwaltungsgericht Köln eine Klage der Deutschen
Telekom AG gegen eine Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und
Eisenbahnen vom 27.06.2007 im Wesentlichen abgewiesen.
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<b>Zugangsanspruch der Wettbewerber auch zu Leerohren und unbeschalteten Glasfasern</b>
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Mit dieser Verfügung hatte die Bundesnetzagentur die Telekom im Rahmen des Zugangs zur Teilnehmeranschlussleitung, der
sogenannten letzten Meile, dazu verpflichtet, ihren Wettbewerbern auf Verlangen auch Zugang zu den in ihrem Netz
befindlichen Leerrohren zwischen Hauptverteilern und Kabelverzweigern und - wo dies nicht möglich ist - zu noch freien
unbeschalteten Glasfasern auf dieser Strecke zu gewähren. Den Wettbewerbern der Telekom wird es dadurch ermöglicht,
eigene Hochgeschwindigkeitsnetze aufzubauen, die sie auf der Ebene der Kabelverzweiger mit der Teilnehmeranschlussleitung
verbinden können. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sie den über diese Leitung angeschlossenen Kunden besonders
breitbandige Kommunikationsanschlüsse anbieten können, wie sie die Telekom derzeit für ihre VDSL- Dienste nutzt.
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<b>Keine Pflicht der Telekom zur Information über Pläne …

VG Köln: Telekom muss Wettbewerbern Zugang zu Leerrohren gewähren

Telekommunikation und Recht / Im Juni letzten Jahres verfügte die Bundesnetzagentur, dass die Telekom ihren Wettbewerbern bei der Zugangsgewährung zur “letzten Meile” auch den Zugang zu ihren in der Erde vergrabenen Kabelleerrohren gewähren muss. Den Wettbewerbern…

VG Köln: DTAG muss Mitbewerbern Zugang zur letzten Meile gewähren

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Mit einem am 23. April 2008 verkündeten Urteil hat das Verwaltungsgericht Köln eine Klage der Deutschen Telekom AG gegen eine Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen vom 27. Juni…

Telekom erleichtert den Wettbewerbern Breitbandzugang

Telekommunikation und Recht / Auf Druck der Bundesnetzagentur erleichtert die Deutsche Telekom AG ihren Wettbewerbern den Zugang zum Breitbandnetz. Dazu bietet die Telekom ihren Mitbewerbern die Nutzung eines so genannten Bitstrom-Zugangs an. Dieser entbündelte Anschluss ermögl…

Bundesnetzagentur verstärkt die Zugangsregulierung

Telemedicus / Die Konkurrenten der Deutschen Telekom werden wahrscheinlich auch Zugang zu den Kabelschächten des Konzerns erhalten. Dies hat die Bundesnetzagentur in einer Regulierungsverfügung entschieden, die aber noch nicht verbindlich ist. Die Verfügun…

Zusätzliche Zugangsverpflichtungen für die Deutsche Telekom

Telemedicus / Die Bundesnetzagentur hat gestern bekannt gegeben, dass die Deutsche Telekom AG (DT AG) auch in den kommenden zwei Jahren ihren Wettbewerbern den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) freigeben muss. Damit kommt die BNetzA ihrer gesetzlich…

Missbrauchsverfahren gegen Deutsche Telekom eingestellt

Telekommunikation und Recht / Die Bundesnetzagentur hat das Verfahren gegen die Deutsche Telekom AG wegen missbräuchlichen Verhaltens bei der Bereitstellung von Teilnehmeranschlussleitungen (TAL) für Wettbewerber eingestellt. Die Missbrauchsverfahren wurden von zwei Wettbewerbe…

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Rechtsanwalt Thomas Gramespacher

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