Verwaltungsgericht Hannover : RTL verletzt Jugendschutz in Nachmittagssendung
am 09.02.2007 von MEDIEN INTERNET und RECHT
VG Hannover, Urteil vom 6.2.2007 - Az. 7 A 5469/06
Zur Sache
Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover hat die Beanstandungsverfügung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt wegen einer 2004 im Nachmittagsprogramm gesendeten Folge einer Doku-Soap des Fernsehsenders RTL, in der zwei Autohändler-Darsteller Raumpflegerinnen, die sich im Betrieb um eine Stelle als Putzfrau bewerben, menschenverachtend behandeln, für rechtmäßig erklärt.
Ein Darsteller hatte unter anderem eine Bewerberin unvermittelt mit einem Aktenordner beworfen, hatte sie als Toastbrot bezeichnet und zu ihrem Aussehen bemerkt, dass sie wohl bislang in der Geisterbahn gearbeitet hätte.
RTL hatte bereits in einem Verwaltungsverfahren erklärt, die Sendung nicht wiederholen zu wollen, weil sie eigenen Maßstäben nicht genüge. Gegen die Beanstandung durch die Landesmedienanstalt wurde jedoch geklagt, weil nach Auffassung von RTL die Kommission für Jugendmedienschutz nicht einem ordnungsgemäßen Verwaltungsverfahren entschieden habe.
Entscheidung des Gerichts: Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigt
Das Verwaltungsgericht sah hingegen ein etwaig fehlerhaftes Verwaltungsverfahren durch …
RTL verletzt Jugendschutz in Nachmittagssendung
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