Verwaltung: Zeitarbeitsfirmen müssen SV-Beiträge nachzahlen

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund darf von Zeitarbeitsfirmen nachträglich Sozialversicherungsbeiträge einfordern, wenn die Firmen ihre Arbeitnehmer auf Basis von Tarifverträgen mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) schlechter bezahlt haben als die Stammarbeitnehmer des entleihenden Betriebes. Voraussetzun…

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Themen: Verwaltung , Bund

Erschienen 7. Februar 2012 auf http://www.lohn-praxis.net.

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