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Verwaltung: Teilhabe am Arbeitsleben

am 08.07.2008 von LohnPraxis-Weblog

Damit Beschäftigte ihren Arbeitsplatz trotz dauerhafter gesundheitlicher Einschränkungen wieder ausfüllen können, bietet die Deutsche Rentenversicherung Bund Arbeitnehmern technische und persönliche Hilfsmittel an und übernimmt dafür die Kosten. Nach dem Grundsatz „Reha vor Rente“ sollen die Betroffenen damit möglichst lange beruflich aktiv bleiben können. Zu den Hilfen gehören beispielsweise Stehpulte, orthopädische Fahrersitze oder größere PC-Bildschirme. Diese sollen helfen, körperliche Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz auszugleichen. Die Förderung ist allerdings an persönliche …

SPD will Rente mit 67 für bestimmte Arbeitnehmer aufweichen

Reuters | Inlandsnachrichten / Berlin (Reuters) - Die SPD will die Rente mit 67 für gesundheitlich angeschlagene Arbeitnehmer aufweichen. Es gibt Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht so lange arbeiten können. Deshalb suchen wir nun nach Lösungen,…

§ 202c StGB: Nazigesetz?

Kleinblog | David Klein / Wäre man ganz bösartig, würde man den geplanten § 202c StGB in guter Tradition der Nazigesetzgebung stehen sehen. Aber die Nazikeule soll natürlich hier im Sack bleiben. Zu den Fakten: am 24.11.1933 wurde in das StGB der § 245a…

Bayerisches Versammlungsgesetz

Daten-Speicherung.de - minimum data, maximum privacy / Bayern will als erstes Bundesland das bisher bundesweit einheitlich garantierte Versammlungsrecht einschränken und verschärfen. Es ist zu erwarten, dass andere Bundesländer die bayerische Vorlage übernehmen werden, falls sie besch…

Krankheitsbedingte Kündigung und betriebliches Eingliederungsmanagement

recht verständlich / Herr A hatte einen Arbeitsplatz als Maschinenbediener bei der Firma B. Bei ihm war ein Grad der Behinderung von 30 festgestellt worden. Damit war er einem schwerbehinderten Arbeitnehmer nicht gleichgestellt.Diesen Arbeitsplatz hatte Herr A seit dem J…

Aufbewahrungsfrist für DDR-Lohnunterlagen bis 31.12. 2011 verlängert

Recht für Verbraucher / Aufbewahrungsfrist für DDR-Lohnunterlagen verlängertDie Aufbewahrungsfrist für DDR-Lohnunterlagen wurde um fünf Jahre bis zum 31. Dezember 2011 verlängert. Die gesetzliche Änderung wurde jetzt im Bundesgesetzblatt verkündet.Ursprünglich war d…

Wegen Hochwasser keine Arbeit: Der Chef muss den Lohn trotzdem weiterzahlen …

JuracityBlog / Die Anlieger am Rhein sind in diesem Jahr bislang von einem größeren Hochwasser verschont geblieben. An der Elbe gibt es aber gerade das zweite „Jahrhunderthochwasser“ in diesem Jahrzehnt. Was gilt, wenn Betriebe überflutet sind un…

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