Verwaltung: Schädigende Einwirkungen müssen bewiesen werden
am 15.05.2007 von http://www.lohn-praxis.netAn manchen Arbeitsplätzen besteht die Gefahr von bestimmten Berufskrankheiten. Um in einem Krankheitsfall eine Entschädigung zu erhalten, müssen Ihre Mitarbeiter nachweisen können, dass es sich tatsächlich um eine Berufskrankheit handelt. Dieser Nachweis muss zeigen, dass zum einen in der Person des Versicherten die so genannten arbeitstechnischen Voraussetzungen gegeben sind. Das heißt, dass Ihr Mitarbeiter im Rahmen seiner Tätigkeit schädigenden Einwirkungen im Sinne der streitigen Berufskrankheit ausgesetzt gewesen ist. Von diesen muss einen entsprechender Gesundheitsschaden überhaupt ausgehen können. Zum anderen müssen die Krankheit, die versicherte Tätigkeit und die durch sie bedingten schädigenden Einwirkungen bewiesen sein. Und zwar mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit „im Sinne des Vollbeweises“. Für den ursächlichen Zusammenhang als Voraussetzung …
Berufskrankheit: Hautkrebs durch Strahlung beim Schweißen
Recht und Alltag / Leidet ein Schweißer nach langjähriger Exposition gegenüber UV-Strahlung am Arbeitsplatz an Hautkrebs, kann eine entschädigungspflichtige Berufskrankheit vorliegen. Auf die Klage eines Schweißers stellte das Sozialgericht Dortmund fest, dass e…
Burnout-Syndrom bald “Berufskrankheit”
Law on the Blog / Die Anerkennung des Burnout-Syndrom als Berufskrankheit fordert Herbert Roßmann, Landessekretär des steirischen Arbeiter- und Angestelltenbundes (ÖAAB) laut Medenberichten. Was würde dies bedeuten? Nun primär einmal die Aufnahme dieses Krankeits…
Rückwirkende Entschädigung kranker Bergleute
Recht und Alltag / Bergleute, die sich unter Tage eine chronisch obstruktive Bronchitis oder ein Emphysem zugezogen haben, können bei vor dem 01.12.1997 eingeleiteten und entscheidungsreifen Verwaltungsverfahren vier Jahre rückwirkend seit Antragstellung Verletztenre…
Vergütung: Dienstwagenbesteuerung trotz Bahnnutzung
LohnPraxis-Weblog / Stellen Sie einem Ihrer Mitarbeiter einen Firmenwagen für seine Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung, muss er diesen mit 0,03% des Listenpreises monatlich versteuern. Auch wenn er stattdessen mit der Bahn zur Arbeit…
Arbeitsrecht: Herausgabepflicht Ihres Mitarbeiters
LohnPraxis-Weblog / Wenn sich einer Ihrer Mitarbeiter im Rahmen seiner Tätigkeit für Ihr Unternehmen durch die Annahme von so genannten Schmiergeldern bereichert hat, haben Sie gegen ihn einen Anspruch auf die Herausgabe der geflossenen Gelder. Die Herausgabep…
BVerwG 7 C 39.07 - Urteil
Bundesverwaltungsgericht / Standortzwischenlager; Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen; Zuständigkeit des Bundesamts für Strahlenschutz; Schadensvorsorge; Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter; Auslegungsstörfall; ...…
