Verwahrung nur mit schlüssigem Gutachten
am 06.05.2006 von strafprozessIm Kanton Glarus wurde ein Mann wegen Sexual- und Drogendelikten zu einer Gefängnisstrafe von 30 Monaten verurteilt. Anstelle des Vollzugs der Freiheitstrafe wurde die Verwahrung nach Art. 43 Ziff. 1 Abs. 2 StGB angeordnet. Das Obergericht des Kantons Glarus muss nun allerdings nach einer erfolgreichen Beschwerde ans Bundesgericht (6S.60/2006 vom 25.04.2006) noch einmal über die Bücher, weil es sich bezüglich der Verwahrung auf ein unzureichendes Gutachten stützte: Zwar bejaht [das Gutachten]eine erhebliche Wiederholungsgefahr auch für sexuelle Übergriffe, wie sie vorliegend erstmals zu beurteilen waren, doch begründet es diese Annahme nur unzureichend mit dem lapidaren Hinweis, das jetzige Delikt des Beschwerdeführers liege nicht völlig ausserhalb seines bisherigen Verhaltens. Eine vertiefte Auseinandersetzung mit der sich hier stellenden Problematik erfolgt nicht. Insoweit gibt das Gutachten keine (schlüssige) Auskunft über die Gefährlichkeit des Beschwerdeführers bzw. über die Frage, ob dessen Straftaten im Zusammenhang mit A. einmalig sind oder einen Wendepunkt hin zu einer Eskalation bzw. einer Verschlimmerung der sexuellen Enthemmung darstellen (E. 4.2).
Verwahrung - formelle Voraussetzungen
strafprozess / Das Bundesgericht heisst eine Nichtigkeitsbeschwerde gegen ein Urteil des Obergerichts des Kantons Aargau nach Art. 277 BStP mangels hinreichender Sachverhaltsabklärung gut (BGE 6S.258/2005 vom 24.09.2005). Das Obergericht hatte einen Mann verwahrt…
Obergericht ZH erneut gerüffelt
strafprozess / Zur Zeit wird offenbar praktisch jede Beschwerde gegen Entscheidungen aus dem Kanton Zürich gutgeheissen. Hier ein Zitat aus dem Urteil des Bundesgerichts vom 15.11.2006 (6S.383/2006, Anordnung einer ambulanten Behandlung während des Strafvollzugs)…
Vom Wert 38-jähriger psychiatrischer Gutachten
strafprozess / Das Bundesgericht hat in einem heute online gestellten Urteil (6S.267/2006 vom 08.09.2006) einen Entscheid des Obergerichts St. Gallen kassiert, das sich für die Beurteilung der Zurechnungsfähigkeit auf ein psychiatrisches Gutachten aus dem Jahr 1…
Rückwirkungsverbot gilt auch bei Verwahrung
strafprozess / In einem zur BGE-Publikation vorgesehenen Urteil ( 6B_347/2007 vom 29.11.2007) befasst sich das Bundesgericht mit der Frage des völkerrechtlichen Rückwirkungsverbots nach Art. 7 Ziff. 1 EMRK und Art. 15 Abs. 1 IPBPR und wendet es auch auf die V…
Keine Parteientschädigung in Bagatellstrafsachen
strafprozess / In einem solothurnischen Strafverfügungsverfahren wurde ein Beschuldigter wegen Ruhestörung zu einer Busse von CHF 60.00 und zur Tragung der Verfahrenskosten verurteilt. Auf Einsprache hin wurde das Verfahren mangels Beweisen eingestellt (!). Eine…
Das Nachbesserungsrecht des Haftrichters
strafprozess / In einem heute online gestellten Entscheid (1B_111/2007 vom 03.07.2007) heisst das Bundesgericht erneut eine Haftbeschwerde gut, ohne den Beschwerdeführer, einen psychisch kranken Mann, der seine Mutter gebissen und geschlagen hatte, aus der Haft zu…
Polizeischutz nach St. Galler Art
strafprozess / Die Strafbehörden des Kantons St. Gallen müssen laut einem heute online gestellten und zur Publikation in der amtlichen Sammlung vorgesehenen Entscheid des Bundesgerichts (BGE 1P.440/2005 vom 06.10.2005) eine Strafuntersuchung gegen zwei Polizeibe…
Über natürliche Handlungseinheiten
strafprozess / In einem Sexualstrafverfahren heisst das Bundesgericht eine Beschwerde der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich gut (BGer 6B_453/2007 vom 19.02.2008). Ohne auf die Details des Sachverhalts einzugehen, geht es grundsätzlich darum, einen sexuel…
