Verurteilung wegen Totschlags durch Unterlassen rechtmäßig

Drogen werden in unserer heutigen Gesellschaft mittlerweile von vielen als Hilfsmittel zur Flucht vor alltäglichen Problemen konsumiert. Der Drogengenuss wird von den meisten dabei als vollkommen normal angesehen. Doch oftmals handelt es sich nicht um “harmloses” Marihuana, besonders, wenn auf sogenannte Drogenersatzmittel zurückgegriffen wird, kann dies tragisch enden. So auch im zugrundeliegenden Fall, bei dem eine 20-Jährige an einer Überdosis GBL starb.

Totschlag durch Unterlassen

Das Landgericht Trier fand heraus, dass der Beklagte Gamma-Butyrolacton, kurz GBL, als Ersatzdroge zu sich nahm. Er hatte gute Kenntnisse in Bezug auf die Wirkung und die Dosierung dieses Lösungsmittels. Opfer dieses Drogenersatzes wurde eine 20jährige Studentin, die mit dem Beklagten über einen längeren Zeitraum hinweg ein intimes Verhältnis pflegte. Der Angeklagte hat sich schließlich dennoch mit einer Anderen verlobt. Ungefähr eine Woche bevor sich die Tat ereignete, besuchte der Angeklagte das Opfer in dessen Zimmer, wo er sich auch mehrere Tage aufhielt. Am Tatabend beendete der Angeklagte die Beziehung mit der 20-Jährigen, woraufhin diese mit tiefer Verletzung und Verzweiflung reagierte, da der Angeklagte ihre große Liebe war. Aus dieser Verzweiflung heraus, griff sie nach der Flasche, die mit GBL gefüllt war und die der Angeklagte zuvor auf den Tisch gestellt hatte. Die Studentin kam vor diesem Abend nie selbst mit der Ersatzdroge in Berührung, der Beklagte hatte lediglich früher einmal erwähnt, dass sie gefährlich sei. Die Studentin schluckte ungefähr 15 bis 25 ml des Lösungsmittels. Ab einem Konsum von 7 ml geht man generell von einer tödlichen Dosis aus. Als das Opfer die Flüssigkeit zu sich nahm, war der Angeklagte an seinem PC beschäftigt. Er erkannte jedoch sofort, in welch hoher Gefahr sich die Studentin befand und zwang sie, sich zu erbrechen. Dennoch verlor sie kurze Zeit später das Bewusstsein. Obwohl dem Beklagten bewusst war, dass sich die Studentin in einer lebensbedrohlichen Lage befand, nahm er keine Rettungsmaßnahmen vor. Zunächst erkundigte er sich im Internet nach möglichen Gegenmaßnahmen und nach Todesanzeichen. Letztendlich leitete er jedoch keinerlei Hilfsmaßnahmen ein, sondern entfernte sich aus der Wohnung. Eine Freundin der Studentin fragte den Beklagten nach deren Befinden, woraufhin der Beklagte fälschlicherweise behau…

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Themen: Drogen , Suizid , Totschlag , Unterlassung , Mord , Selbstmord , Tod , Konsum , Gbl , Gefahrenquelle , Unterlassen , Geschädigte , Drogenkonsum , Gefahr , Rettung , Tötung , Hilfeleistung , Lebensgefährlich , Nichtverhinderung , Drogenersatzmittel , Lebensbedrohlich , Rechtsfehlerfrei , Rechtskonform , Vergiften
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 9. Januar 2012 auf http://www.rechtsanwalt.com/news.

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