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Verurteilung auf Teufel komm raus

am 13.12.2007 von kanzlei-hoenig.info

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, grob verkehrswidrig und rücksichtslos überholt zu haben. Vier Zeugen bestätigten aber, daß er überhaupt nichts mitbekommen hatte von dem (folgenlosen) Fahrfehler, den er da beim Spurwechsel begangen hatte. Auch der Richter signalisierte, daß das Verhalten des Mandanten allenfalls für eine Ordnungswidrigkeit gut wäre; die allerdings war verjährt.

Der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft hatte während der Sitzung fleißig mitgeschrieben. Dann wurde die Sitzung unterbrochen und ein zweiter Verhandlungstag anberaumt; es waren noch Nachermittlungen erforderlich.

Am zweiten Verhandlungstag ergab sich nichts Neues, die Beweisaufnahme wurde geschlossen. Ein anderer Staatsanwalt, der am ersten Verhandlungstag nicht teilgenommen hatte und daher auf die Aufzeichnungen seines Kollegen angewiesen war, plädierte umfangreich. Er trug vor, daß die Beweisaufnahme eindeutig und unzweifelhaft den Anklagevorwurf bestätigt hätte. Deswegen sei der Angeklagte zu bestrafen. Eine Geldstrafe reiche hier nicht mehr, es müsse schon eine Freiheitsstrafe sein. Und die Entziehung der Fahrerlaubnis mit Sperre für die Wiedererteilung. Und überhaupt, das Böse ist immer und überall!

Der Verteidiger plädierte kurz: …

Das Urteil des Berufungsgerichts

Vier Strafverteidiger / Das Gericht hatte die beiden Polizeibeamten als Zeugen geladen, die auch beide angehört wurden. Danach stand fest, daß der Vorwurf des Angeklagten, der Polizist T. habe Unwahres in die Akte geschrieben, nicht von der Hand zu weisen war. Insoweit w…

Das Urteil des Berufungsgericht

Vier Strafverteidiger / Das Gericht hatte die beiden Polizeibeamten als Zeugen geladen, die auch beide angehört wurden. Danach stand fest, daß der Vorwurf des Angeklagten, der Polizist T. habe Unwahres in die Akte geschrieben, nicht von der Hand zu weisen war. Insoweit w…

Freispruch mit Verzögerung im Brandstifterprozess

strafblog / Das hat gedauert. In meinem Mönchengladbacher Brandstifterprozess, über den ich letzte Woche bereits mit dem Resümée gebloggt hatte, dass es nach Freispruch rieche, ging es heute noch mal zur Sache. Und zwar mit einem neuen Staatsanwalt, weil die…

Ende gut?

kanzlei-hoenig.info / Dem Mandanten wurde vorgeworfen, im März 2005 einen Verkehrsunfall verursacht zu haben und dabei betrunken gewesen zu sein. Das wäre ein “gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr” gem. § 315 c Abs. 1 Nr. 1a St…

Hauptverhandlungstermin am 17. Oktober 2005

Vier Strafverteidiger / Die Verhandlung begann pünktlich um 10 Uhr und endete nach 16 Uhr, nachdem sich die Verfahrensbeteiligten darauf geeinigt hatten, die Schlußvorträge erst am nächsten Verhandlungstag (Mittwoch, 19.10.05, 10 Uhr, Saal E 104) zu halten. Die Beweisa…

Prozessuale Evolution: Vom Elefanten zur Mücke

strafblog / Ziemlich happig las sich die Anklage, die heute morgen am hiesigen Amtsgericht Gegenstand eines Strafverfahrens war. Versuchte Bestechung, Vortäuschen einer Straftat in zwei Fällen, Verleumdung in teilweise tateinheitlich hiermit begangenen drei FÅ

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RA Carsten R. Hoenig

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