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Vertriebsvertrag unterlaufen

am 29.08.2007 von German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch

CK - Washington.   Die große Liebe - und dann bleibt nur noch ein Markenanspruch. So liest sich die Begründung des Berufungsurteils im Streit zwischen dem Hersteller eines berühmten Teppichklebebands und einem Unternehmen, das sich als Großhändler anbiedert, doch nach einigen glücklichen Jahren insgeheim sein eigenes Produkt entwickelt und in die reservierten Regale der landesweiten Baumärkte stellt. Dem neuen Produkt gab der Großhändler denselben Produktkode. Auf seiner Webseite verwandte er die Marke des Herstellers weiter. In den Kettenläden fanden Kunden unter der neuen Ware und auf Quittungen die berühmte Marke des Konkurrenzprodukts. Wie konnte der Hersteller unter diesen Umständen keinen einzigen Cent vom hinterlistigen Händler erstreiten? Das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks erklärt die Enttäuschung des Herstellers auf 45 lesenswerten Seiten in Optimum Technologies, Inc. v. Henkel Consumer …

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