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Vertriebsvertrag per EMail

am 07.11.2004 von German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch

CK - Washington.   Das Zustandekommen und die Kündigung eines internationalen, mit Exklusivrechten ausgestatteten Vertriebsvertrages durch EMail-Korrespondenz der Vertragsparteien sowie die Frage der anticipatory Repudiation, also der eine Vertragsverletzung auslösenden Erklärung über die beabsichtigte Nichterfüllung von Vertragsleistungen, untersucht das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks im Fall Roger Edwards, LLC, v. Fiddes & Sons, Ltd., Az. 03-2096, 03-2195, am 1. November 2004.
Die Parteien handelten den Vertrag im EMail-Verkehr aus. Seine Bestimmungen lassen sich aus diversen Teilen der Korrespondenz zusammenstückeln, und die Erklärung Sounds good-we have a deal stellt die Annahme des Vertrages dar - wie er aus praktischer Sicht gefährlicher wohl nicht zustande kommen kann.
Auf ähnliche, eine erhebliche Rechtsunsicherheit auslösende Weise verabschiedeten sich die Parteien voneinander im Wege der Vertragskündigung, für welche das Unter- und Berufungsgericht diesen Text bezeichnend halten: It is over. We are done. Nach Auffassung beider Gerichte reichen diese Worte für die Rechtsfolgen der bestrittenen Kündigung aus.
Dieser Fall zwischen zwei Parteien mit verwandten englischen Muttersprachen zeigt auch die Schwierigkeiten auf, die sich aus unterschiedlichen Sprach- und Rechtsverständissen ergeben. Im deutsch-amerikanischen Handelsverkehr sind die Unterschiede viel erheblicher, und …

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