Typische Fehler bei der Einberufung einer Gesellschafterversammlung
blogmbh.de | 8. August 2011 — In der Gesellschafterversammlung entscheiden die Gesellschafter über die zentralen Fragen der GmbH und die Zukunft des Untern…
Das Recht der Gesellschafter einer GmbH auf Teilnahme an der Gesellschafterversammlung ist eines der zentralen Rechte der Gesellschafter und sämtliche einschränkenden Maßnahmen in diesem Bereich sind sehr mit Vorsicht zu genießen, da ihnen oftmals die Nichtigkeit als Rechtsfolge droht.
Das ist beispielsweise so, wenn einer der Gesellschafter nicht zu einer Gesellschafterversammlung eingeladen wurde oder das Recht zur Teilnahme an der Gesellschafterversammlung in irgendeiner Art und Weise beschränkt war. In vielen GmbH-Satzungen ist immer wieder zu lesen, dass der Gesellschafter einer GmbH immer persönlich an der Gesellschafterversammlung teilnehmen muss und sich nicht durch einen Dritten vertreten lassen darf. Sehr oft ist das Recht zur Vertretung auch beschränkt auf einen Rechtsanwalt oder anderen Berufsträger, der zur Verschwiegenheit verpflichtet ist. Das Interesse der GmbH-Gesellschafter, unter sich zu sein und keinem Dritten Einblick in wichtige strategische Entscheidungen zu geben, ist zwar ohne weiteres nachvollziehbar, beschränkt aber das Recht des Gesellschafters zur Teilnahme an der Gesellschafterversammlung, wenn er z.B. persönlich verhindert ist und deshalb einen Dritten an seiner Statt zur Gesellschafterversammlung schickt. In diese Richtung hat nunmehr auch das OLG München in einer aktuellen Entscheidung vom 26.01.2011 (Az. 7 U 3764/10) klargestellt, dass es zum Kernbereich der Re…
» Vollständiger ArtikelErschienen 19. August 2011 auf http://blogmbh.de.
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blogmbh.de | 4. August 2011 — Die Rechte und Pflichten der Gesellschafter einer GmbH bestimmen sich nach dem GmbH-Gesetz und dem Gesellschaftsvertrag, wobe…
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blogmbh.de | 18. Januar 2011 — In der GmbH – und auch in der Unternehmergesellschaft – gilt gem. § 47 Abs. 1 GmbHG weitgehend das Mehrheitsprinzip, wonach der…
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SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte | 10. März 2009 — Gundsätzlich werden Beschlüsse der Gesellschafter einer GmbH nach § 48 Abs.1 GmbHG in Versammlungen gefasst. Jedoch eröffnet § 48 …
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte | 2. Oktober 2007 — Die Einberufung einer ordentlichen Gesellschafterversammlung einer poln. GmbH kann manchmal im Rahmen der üblichen Gesellscha…
Online Ratgeber zur Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) alias UG (haftungsbeschränkt) oder Mini-GmbH.
Die Gesellschafterversammlung der GmbH oder Mini-GmbH
Online Ratgeber zur Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) alias UG (haftungsbeschränkt) oder Mini-GmbH.
Rechte und Pflichten der Gesellschafter einer GmbH
Als Rechtsanwalt sehe ich meine Hauptaufgabe auch stets in der streitvermeidenden und gestaltenden Rechtsberatung, sowohl im Rahmen der Betreuung kleiner und