Vertrete den Betrüger und werde dadurch selber einer
In einer rund 15 Kilogramm schweren Ermittlungsakte habe ich eine Randfigur verteidigt. Es ging in der Hauptsache um manipulierte
Verkehrsunfälle. Gegen meinen Mandanten sind die Verfahren inzwischen aus verschiedensten Gründen eingestellt worden, aber wie gesagt
– nur eine Randfigur.
Gegen die Hauptverdächtigen, also Halter, Fahrer und Sachverständige wurde indes Anklage erhoben. Spannend war jedoch ein
Aktenvermerk der Staatsanwältin als Begleitverfügung zur Anklageschrift. Da heisst es, dass man noch prüfen müsse, ob gegen den
Rechtsanwalt eines der Hauptverdächtigen auch ermittelt werden müsse. Denn dieser Anwalt habe den Fahrzeughalter immer wieder
gegenüber den Versicherungen vertreten. Es würde daher(!) naheliegen, dass er in die gefälschten Gutachten und in die Unfallfiktionen
eingeweiht sei. Außerdem käme hinzu, dass er mit einem der Gutachter finanziell verflochten sei, da er diesem einen gewährt habe.
Das letzte Argument mag für eine gewisse Beziehung sprechen und macht den Fall auch irgendwie besonders. Vielleicht wusste er auch
was davon, keine Ahnung. Aber ansonsten klang es in dem Vermerk so, dass allein der Umstand der Vertretung eines vermeintlichen
Unfall-Fakers schon für einen Anfangsverdacht ausreichen soll.
Bedenkt man, dass Versicherungen sich heutzutage häufiger als früher vor ihren Zahlungsverpflichtungen drücken, indem sie einen
vermeintlich fingierten Verkehrsunfall behaupten, mit teilweise fadenscheinigen Behauptungen und durchaus auch manchmal von den einen
Unfall aufnehmenden Polizeibeamten angestachelt, dann muss man sich fragen, ab wan…
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