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Vertraulich

am 07.05.2008 von kanzlei-hoenig.info

Der Abteilungsleiter einer GmbH schreibt eine Strafanzeige gegen meinen Mandanten. Er schickt seinen Brief direkt an die zuständige Staatsanwaltschaft. Nach der Sachverhaltsschilderung und seiner laienhaften strafrechtlichen Einordnung des Verhaltens meines Mandanten schließt er den Brief mit folgenden Worten:
Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen per Mail (backoffice@***.de), telefonisch (0***/3******) oder per Fax (0***/3******) und unter meiner Privatanschrift ***** jederzeit gerne zur Verfügung.
Ich bitte Sie jedoch die oben genannten Kontaktdaten nicht an Dritte weiterzugeben.
Wenn dem Anzeige-Erstatter die …

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RA Carsten R. Hoenig

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