Vertragsrisiko im internationalenHandel
am 18.04.2008 von http://www.schindlerboltze.de/weblog
Der internationale Handel ist in vielerlei Hinsicht eine besondere Angelegenheit. Regelungen der Außenwirtschaft sind ebenso zu berücksichtigen wie zoll- und steuerrechtliche Vorgaben. Unberücksichtigt bleibt aber oft, dass die Verträge selbst, die mit den ausländischen Vertragspartnern geschlossen werden, die Besonderheiten des internationalen Handels nicht ausreichend berücksichtigen. Ebenso wird häufig übersehen, die (nationalen) allgemeinen Geschäftsbedingungen für die internationalen Handelsbeziehungen anzupassen.
Beispielsweise wird häufig nicht beachtet, dass ein Eigentumsvorbehalt zur Absicherung der Kaufpreisforderung nicht in allen Staaten anerkannt ist. Als Lieferant würden man dann das Sicherungseigentum verlieren. So ist schon bei einer Warenlieferung innerhalb der Europäischen Union ein Eigentumsvorbehalt nicht immer möglich. Z.B. muss dieser in Italien in einer bestimmten Form erklärt werden. Die übliche AGB-Klausel „Es gilt deutsche Recht.” greift hier vollständig ins Leere, da diese Klausel nur die (schuldrechtliche) Vertragsbeziehung und nicht die Frage des Eigentums regeln kann.
Ebenso werden AGB oft unreflektiert genutzt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass gerade im internationalen Handel die Unterscheidung von Einkaufs- und Lieferbedingungen entscheidend sein kann. Auch ist es für das Unternehmen oft von Vorteil, wenn die …
Die Einbeziehung von AGB im UN-Kaufrecht
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Internationaler Markenschutz – wann ist er sinnvoll und wie kann er erlangt werden?
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