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Vertragsrisiko im internationalenHandel

am 18.04.2008 von http://www.schindlerboltze.de/weblog

Der internationale Handel ist in vielerlei Hinsicht eine besondere Angelegenheit. Regelungen der Außenwirtschaft sind ebenso zu berücksichtigen wie zoll- und steuerrechtliche Vorgaben. Unberücksichtigt bleibt aber oft, dass die Verträge selbst, die mit den ausländischen Vertragspartnern geschlossen werden, die Besonderheiten des internationalen Handels nicht ausreichend berücksichtigen. Ebenso wird häufig übersehen, die (nationalen) allgemeinen Geschäftsbedingungen für die internationalen Handelsbeziehungen anzupassen.
Beispielsweise wird häufig nicht beachtet, dass ein Eigentumsvorbehalt zur Absicherung der Kaufpreisforderung nicht in allen Staaten anerkannt ist. Als Lieferant würden man dann das Sicherungseigentum verlieren. So ist schon bei einer Warenlieferung innerhalb der Europäischen Union ein Eigentumsvorbehalt nicht immer möglich. Z.B. muss dieser in Italien in einer bestimmten Form erklärt werden. Die übliche AGB-Klausel „Es gilt deutsche Recht.” greift hier vollständig ins Leere, da diese Klausel nur die (schuldrechtliche) Vertragsbeziehung und nicht die Frage des Eigentums regeln kann.
Ebenso werden AGB oft unreflektiert genutzt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass gerade im internationalen Handel die Unterscheidung von Einkaufs- und Lieferbedingungen entscheidend sein kann. Auch ist es für das Unternehmen oft von Vorteil, wenn die …

Die Einbeziehung von AGB im UN-Kaufrecht

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Zur Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in einen Vertrag ist bekannterweise ein Hinweis darauf erforderlich, daß der Vertragsschluß unter Verwendung der AGB erfolgt. Im B2B-Geschäft gibt es hierbei nach deutsch…

Risiken materieller Verweisungen im internationalen Handel

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Wann immer ein Unternehmen Waren, Dienstleistungen etc. grenzüberschreitend verkauft oder kauft, stellt sich die Frage, nach welcher Rechtsordnung die Vertragsbeziehung zu beurteilen ist. Daß diese Frage nicht nur theoretischer Art ist wird…

Erfüllungsort und Lieferung “CIF”

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Eine im internationalen Geschäft oft anzutreffende Vertragsklausel besagt: “Lieferbedingungen: CIF Warschau Erfüllungsort: München Es gilt deutsches Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechtes.” Der hierin bestehende Konflikt ist für Un…

Internationaler Markenschutz – wann ist er sinnvoll und wie kann er erlangt werden?

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / In Zeiten der Globalisierung sind immer mehr deutsche Unternehmen international tätig. Durch den Vertrieb von Waren in außereuropäische Länder und nach Übersee wächst somit die Bedeutung des internationalen Markenschutzes immens und…

Internationaler Gen-Food-Handel

Rechtblog / Auf n-tv.de wird heute über die Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Produkten berichtet. Wer glaubte, der internationale Handel mit gentechnisch veränderten Produkten wird in absehbarer Zeit durchschaubarer, muss enttäuscht werden: Für de…

Incoterms - der deutsche Erfüllungsort im internationalen Handel

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Regelmäßig werden bei internationalen Handelsvertretägen Incoterms zugrunde gelegt. Dabei gehen die Vertragspartner stets davon aus, daß der Erfüllungort der Leistungspflicht am Sitz des eigenen Unternehmens ist. Problematisch ist der Erfüllung…

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