Vertragsende beim Vertriebsvertrag
am 24.03.2008 von German American Law Journal :: US-Recht auf DeutschCK - Washington. Nicht zum ersten Mal ein Thema im German American Law Journal: Das Ende des Vertrages sollte man genauso wie seinen Anfang dokumentieren, am besten mit einem Mutual Settlement and Release Agreement. Die Parteien in Navair, Inc. v. IFR Americas, Inc. et al., Az. 07-3008, taten das nicht und trafen sich deshalb im teuren Rechtsstreit wieder. Der Vertriebsvertrag mit einem Handelsvertreter sollte zu einem Stichtag auslaufen. Der Handelsvertreter behauptete einen Preisschutz für einen gewissen Zeitraum nach Vertragsende. Als er den langerwarteten Auftrag einbrachte, stellte sich der Hersteller stumm, weil keine entsprechende Vereinbarung getroffen worden sei. Die Ausgangslage ist perfekt für einen sauberen Schlussstrich mit gut dokumentiertem Vertragsende, Erledigterklärung aller gegenseitigen Ansprüche sowie Vereinbarung über fortlaufende Pflichten. Erklärt wird er im USA-Vertragsrechtskapitel Kochinke, Verhandeln in den USA in Heussen, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, Köln 2007. …
Entsorgung des Vertrages
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / CK - Washington. Viel zu oft wird das Auslaufen von Verträgen und Verhandlungen nicht dokumentiert. Später werden Ansprüche geltend gemacht, die mit einem Termination and Release Agreement vermeidbar gewesen wären. Gelegent…
Kommission bei Kündigung
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / CK - Washington. Noch am Tag der Kündigung des erfolglosen Vertriebsmanagers, doch zwei Stunden zu spät trifft per Fax der unterzeichnete Auftrag vom Kunden ein, an dem der Manager so lange arbeite. Hat er seine Kommission aus dem A…
SSN ins Ausland senden
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / CK - Washington. Zum ersten Mal verlangt ein Verlag in Deutschland vom amerikanischen Verfasser die Mitteilung der Social Security Number. Ein streng geschütztes Geheimnis ist diese Nummer schon lange nicht mehr, doch sollte sie so behan…
Merger-Klausel mit Vorbehalt
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / CK - Washington. Eine Vertragsklausel namens Merger, Entire Agreement oder Integration findet sich in den meisten amerikanischen Verträgen. Mit ihr wird die Geltendmachung von Ansprüchen unterbunden, die sich aus sonstigen Dokumente…
Neugierde wächst
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / CK - Washington. März. Iden des März. Frühlingsanfang. Allmählich müsste es ja so weit sein. Hat schon jemand die dritte Auflage von Heussen (Hrsg.), Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement gesehen? Viellei…
Von Ort zu Ort anderes Recht
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / CK - Washington. Die Unterschiede im amerikanischen Recht illustriert ein Urteil in einem Produkthaftungsfall vom 23. Januar 2008. Eine Haltevorrichtung an Abschleppwagen verletzte ihre Fahrer beim Festzurren von Fahrzeugen. Die erste Instan…
Notice of Libel entsorgt
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / CK - Washington. Anonyme EMail trifft in Europa ein - unerwünscht, versteht sich. Sie beklagt Umstände bei einem Wettbewerber in einem englischsprachigen Land. Empfänger erkundigt sich vertraulich beim Verband, was es mit der EM…
Wiesel als Kläger
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / CK - Washington. Als ein Rudel Wiesel bezeichnet das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA einen Autohändler im Fall Ridge Chrysler Jeep et al. v. DaimlerChrysler Financial Services Americas, LLC, Az. 06-4140, der keine Frem…
