Vertragsanpassung bei Irrtum
am 29.06.2007 von http://www.recht.us/amrechtJ.G - Washington. Fahrlässiges Fehlverhalten schließt eine Vertragsanpassung wegen eines beiderseitigen Irrtums nicht aus. Dies entschied das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks in seinem Urteil vom 22. Juni 2007. Es hebt die erstinstanzliche Entscheidung teilweise auf und weist das Bezirksgericht an, die Deckungssumme im Versicherungsvertrag auf $5 Millionen zu erhöhen. Die Berufungsklägerin hatte bei der Berufungsbeklagten für diverse Gebäude eine Versicherung abgeschlossen. Diese sah unter anderem eine Deckungssumme für Erdbebenschäden von $5 Millionen vor. Bei der jährlichen Erneuerung der Police zu den vermeintlich selben Bedingungen trug die Beklagte versehentlich eine Deckungssumme von lediglich $500.000 ein - ebenso konsequenterweise bei den weiteren Erneuerungen in der Folgezeit. In Sachen Caliber One v. Cook, Az. 04-35181, führt der Court of Appeals aus, dass ein mutual Mistake vorliegt und daher der Vertrag anzupassen ist. Nach dem Recht des Staates Washington liegt ein solcher vor, wenn die Parteien zwar identische Absichten haben, diese aber nicht im Schriftstück niederlegen. Bei der Erneuerung der Police hatten die Parteien nach Überzeugung des Gerichts die übereinstimmende Absicht, die ursprüngliche Deckungssumme zu vereinbaren. Die Eintragung der niedrigeren Deckungssumme war - auch nach der Beklagten - nur ein Schreibfehler. Die Beklagte hat zudem keinen ausreichenden Beweis dafür erbracht, dass die Klägerin Kenntnis von der niedrigeren Deckungssumme hatte. Ein etwaiges fahrlässiges Verhalten der Klägerin steht der Reformation-Klage ebenfalls nicht entgegen. Denn sonst wäre eine solche fast nie möglich, da die Fahrlässigkeit gewöhnlich aus dem Irrtum herrührt. Zudem enthielt die …
Punitive Damages für Rechenfehler
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / CK - Washington. Das Opfer verklagt den Versicherer, der sich bei der Ermittlung der Deckungssumme verrechnete, auf Strafschadensersatz. Das Gericht wies die Klage ab, weil es keine grobe Fahrlässigkeit bei der Anwendung des Rechts von M…
Tournee versichert
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / CK - Washington. Einen Einblick in die Risikodeckung bei Musikreisen vermittelt die Klage von Britney Spears gegen diverse Versicherer vom 2. Februar 2005 im Supreme Court von New York, dem einzelstaatlichen Untergericht. Die Klägerin beh…
Tournee versichert
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Nicht immer Punitive Damages
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / J.G - Washington. Kein Strafschadensersatz trotz Wettbewerbsverstoß und kein Schadensersatz für in Erwartung eines späteren Vertragsabschlusses unentgeltlich erbrachte Leistungen: Dies bestätigte das Bundesberufungs…
Automatisierter Aktienhandel
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / FE - Washington. In dem Rechtstreit Moses.com Securities, Inc. v. Comprehensive Software Systems, Inc., et al., Az. 04-2054, vom 11. Mai 2005 hatte das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks über die Befangenheit des Untergerichts und…
Gericht unzuständig für Täuschung
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / J.G - Washington. Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch bei einer Klage wegen arglistiger Beeinflussung beim Verkaufsgespräch. Dies bestätigte das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks, stützte seine Entschei…
