Vertragsärztliche Versorgung ohne Gesprächspsychotherapeuten

Es besteht weiterhin kein Zugang von Gesprächspsychotherapeuten zur vertragsärztlichen Versorgung, entschied jetzt das Bundessozialgericht in zwei bei ihm anhängigen Rechtsstreiten.

Zwei Therapeuten, die sich in den 1980ger Jahren in dem Therapieverfahren “Gesprächspsycho­therapie” weitergebildet haben, sind am 28. Oktober 2009 vor dem Bundessozialgericht mit ihrem Begehren erfolglos geblieben, als Gesprächspsychotherapeuten die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen behandeln zu dürfen. Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) vom 24. April 2008, die Gesprächspsychotherapie (GT) nicht als geeignetes psychotherapeutisches Behandlungsverfahren in der gesetzlichen Krankenversicherung anzuerkennen, verletzt die Rechte der Therapeuten nicht.

Keine Eintragung in das Arztregister

Im dem ersten, gegen die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg gerichteten Verfahren kann der klagende Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut nach dem Urteil des Bundessozialgerichts nicht in das bei der beklagten Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg geführte Arztregister eingetragen werden, um später auf der Basis dieser Eintragung eine Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung zu erhalten. Er ist nicht Psychologe sondern Sozialpädagoge mit Fachhochschulabschluss und als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut approbiert. Seine Fachkunde in der Gesprächspsychotherapie kann er nur übergangsrechtlich nach den bis Ende 1998 – vor Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes am 1. Januar 1999 – geltenden Vorschriften erworben haben. Die Gesprächspsychotherapie zählte damals nicht zu den Behandlungsverfahren, die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung angeboten werden durften und für die sich Therapeuten qualifizieren konnten. Eine – unterstellt – positive Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses zum Verfahren der Gesprächs­psychotherapie im Jahre 2009 würde daran nichts ändern. Im Übrigen hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss mit der Eignung der Gesprächspsychotherapie bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen nicht befasst und auch nicht befassen müssen. Insoweit hatte der wissenschaft­liche Beirat Psychotherapie, ein fachkundig besetztes Beratungsgremium auf Bundesebene, keine positive Empfehlung abgegeben, und auch die Prüfung der Eignung der Gesprächspsychotherapie für die Behandlung von Erwachsenen durch den Gemeinsamen Bundesausschuss hat keine Hinweise auf eine entsprechende Eignung im Rahmen der Behandlung von Kindern erbracht.

Kein genereller Anspruch auf gesprächspsychotherapeutische Behandlung für Versicherte

Auch das Begehren der im zweiten Verfahren gegen die kassenärztliche Vereinigung Hessen klagenden Psychotherapeutin, Versicherte ge­sprächspsychotherapeutisch behandeln zu dürfen, ist vor dem Bundessozialgericht ohne Erfolg geblieben. Unabhängig von den auch in diesem Fall bestehenden übergangsrechtlichen Fragen steht dem Beg…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Krankenversicherung
Rechtsgebiet: Sozialrecht

Erschienen 29. Dezember 2009 auf http://www.rechtslupe.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Zulassung Als Psychotherapeut: Keine Zulassung von Gesprächspsychotherapeuten zur vertragsärztlichen Versorgung

Schlosser Aktuell | 7. November 2009 — Das Bundessozialgericht hatte in zwei Verfahren (B 6 KA 45/08 R und B 6 KA 11/09 R) über die Zulassung von Gesprächstherapeuten…

Gesprächspsychotherapie ist kein geeignetes Behandlungsverfahren

Rechthaber | 7. Dezember 2009 — Das Bundessozialgericht entschied in zwei Fällen (Urteile vom 28.10.2009, Az: B 6 KA 45/08 R und B 6 KA 11/09 R), dass die Ge…

Rhythmische Massagen

Rechtslupe | 3. Februar 2012 — Von der gesetzlichen Krankenkasse sind Behandlungsmethoden, Arznei- und Heilmittel der „besonderen Therapierichtungen“, zu dene…

Bundessozialgericht: Aus dem System der GKV ausgestiegene (Zahn-)Ärzte dürfen nur im Ausnahmefall

recht verständlich | 2. Juli 2007 — Das Bundessozialgericht hatte die Frage zu klären, unter welchen Voraussetzungen Ärzte nach einem kollektiven Zulassungsverzi…

Standards für die psychotherapeutische Behandlung

Anwalt bloggt | 21. Juni 2006 — Der Gemeinsame Bundsausschuss (G-BA) hat am 20. Juni 2006weit reichende Standards für die psychotherapeutische Behandlung im Ra…

Ambulante Krankenhausbehandlung

Rechtslupe | 7. August 2009 — Das Landessozialgerichts der Länder Berlin und Brandenburg hat sich kürzlich in zwei Entscheidungen mit Klagen der Kassenärztli…

Ärztestreik - Grundsatzentscheidung des Bundessozialgerichts

Paluka.de: Blog | 17. Juni 2009 — Wie heute berichtet hatte das Bundessozialgericht am 17.06.09 in drei Revisionsverfahren zu Grundsatzfragen rund um die Wiederz…

„Rhythmische Massagen“ nicht auf Kosten der Krankenkasse

Kanzlei Blaufelder | 2. Februar 2012 — Heilmittel der anthroposophischen Medizin werden trotz deren Anerkennung als „besondere Therapierichtung“ nicht automatisch v…

Ärztestreik - Grundsatzentscheidung des Bundessozialgerichts

Paluka.de: Blog | 17. Juni 2009 — Wie heute berichtet hatte das Bundessozialgericht am 17.06.09 in drei Revisionsverfahren zu Grundsatzfragen rund um die Wiederz…

Keine Protonentherapie bei Brustkrebs

Rechtsanwalt Köper Hamburg | 7. Mai 2009 — Das Bundessozialgericht hat entschieden (Urteil vom 06.05.2009, Az.: B 6 A 1/08 R), dass bei Brustkrebs keine Protonenbestrahlung …