Vertragsänderung durch Schweigen?
am 11.04.2006 von http://www.meisen.info
Eine Vertragsänderung über einen DSL-Internet-Anschluss kommt nicht dadurch zustande, dass das Telekommunikationsunternehmen dem Kunden eine E-Mail mit den geänderten Bedingungen schickt und der Kunde hierauf nicht antwortet. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil entschieden.
Das Telekommunikationsunternehmen versandte seit Ende April/Anfang Mai 2005 per eMail eine sog. „Information zu Ihrem Tarif“ an ihre DSL-Bestandskunden und kündigte die Änderung von Verträgen von Bestandskunden mit unbestimmter Laufzeit auf eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten an. Diese Vertragsänderung sollte mit Ablauf von 6 Wochen wirksam werden, sofern die Kunden nicht widersprächen. Dies hat ds Landgericht für irreführend und damit für unzulässig erachtet und der entsprechenden Klage der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs stattgegeben.
Die angegriffenen textlichen Aussagen des streitgegenständlichen Vertragsbriefs (EMail) begründen die Gefahr der Irreführung der Adressaten über die Vertragsbedingungen, insbesondere die Vertragslaufzeit. Die beanstandeten Formulierungen: „Mit diesem Schreiben möchten wir Sie ebenfalls darüber informieren, dass wir Ihren momentanen T–Vertrag ab 1.7.2005 auf eine Vertragslaufzeit von 12 Monaten² umstellen werden.“ (Fußnote 2: Vertragslaufzeit 12 Monate. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch jährlich um weitere 12 Monate, sofern keine fristgerechte Kündigung mindestens 20 Tage vor Ablauf der 12 Monate schriftlich eingeht“.) erwecken bei dem durchschnittlich informierten Kunden, der nicht selbst über Kenntnisse des Vertragsrechts und insbesondere des Rechts der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen verfügt, den Eindruck, bei Versäumung der Widerspruchsfrist werde die „Umstellung“ auf eine Vertragslaufzeit von 12 Monaten …
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DSL-Anschluss: Kunde darf schweigen
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VERLÄNGERT
LawBlog / Die Firma ish macht es sich einfach. Im Vertragstext, den Herr S. unterschrieben hat, steht zur Kündigungsfrist: Die Standardvertragslaufzeit beträgt zunächst 3 Monate. … Die Laufzeit verlängert sich automatisch auf unbestimmte Zeit, wenn d…
Vertragsänderungen von T-Online rechtswidrig
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auchRecht.de / Ein großer Internetprovider machte zuletzt Schlagzeilen, weil er seinen Kunden relativ beiläufig mitgeteilt hat, daß sich deren Vertragslaufzeit auf 12 Monate verlängert, falls diese der Änderung nicht bis zum 1.7.2005 widersprechen.Das führte…
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BGH: Vertragsanpassungsklauseln in Provider AGB regelmäßig unwirksam - Zustimmungsfiktion nach 6 Wochen unzulässig
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