Vertragliche Kostenerstattung: $1,6 Mio.

CK - Washington.   Wer amerikanische Verträge unterschreibt, muss aufpassen. Das Kleingedruckte mag harmlos aussehen. Doch überraschende Rechnungen können selbst aus einer Kostenklausel resultieren, die das dem Deutschen Selbstverständliche besagt: Die Vertragsparteien versprechen der obsiegenden Partei die Kostenerstattung im Fall eines Prozesses oder Schiedsverfahrens. Wer rechnet schon damit, dass die Klausel 1,6 Mio. Dollar kosten kann? Der Streitwert ist belanglos. Die Kosten im amerikanischen Prozess oder Schiedsverfahren richten sich mehr nach der Intensität der Prozess- und Beweisführung als nach wirtschaftlichen Kriterien. Das Urteil vom 11. August 2011 des Bundesberufungsgerichts im sechsten US-Bezirk im Fall Martin O'B…

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Themen: Rechnungen , Kriterien , /usa-recht-2011/august

Erschienen 12. August 2011 auf http://anwalt.us.

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