Vertrag von Lissabon
Die Europäische Union hat einen neuen Rechtsrahmen. Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union haben am 13. Dezember 2007 den Vertrag von Lissabon unterzeichnet und damit die im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2007 erfolgreich begonnene Initiative zum Abschluss gebracht. Der Vertrag von Lissabon tritt an die Stelle des Vertrags für eine Verfassung in Europa, weil dieser nicht in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ratifiziert werden konnte.
Der Vertrag von Lissabon enthält einige Neuerungen gegenüber dem jetzigen Rechtszustand der EU:
a) Verbindlichkeit der GrundrechtechartaDurch den Reformvertrag wird die Grundrechtecharta geltendes Recht: sie bindet künftig die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union sowie die Mitgliedstaaten bei der Durchführung des Unionsrechts. Soweit nationale Behörden Unionsrecht durchführen, sind diese an die Grundrechtecharta gebunden, und jedermann kann sich auf die Grundrechtecharta berufen. Schließt sich im Streitfall ein Verfahren vor nationalen Gerichten an, können diese Gerichte in Bezug auf das einschlägige Unionsrecht den Gerichtshof der Europäischen Union um Vorabentscheidung ersuchen. Die Grundrechtecharta erleichtert es zudem den Betroffenen, ihre Rechte zu erkennen. Bislang waren im Recht der Europäischen Union nur eine Bezugnahme auf die Europäische Menschenrechtskonvention und auf die gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten als allgemeine Grundsätze des Gemeinschaftsrechts enthalten.
b) Vereinfachung der Entscheidungsprozesse / Stärkung der ParlamenteDer Vertrag von Lissabon vereinfacht die Entscheidungsprozesse in der Europäischen Union und stärkt zugleich die parlamentarische Mitwirkung bei ihrer Gesetzgebung - sowohl des Europaparlaments, als auch der Parlamente der Mitgliedstaaten. Das Europaparlament erhält im neuen Standardverfahren der Gesetzgebung („ordentliches Gesetzgebungsverfahren“) eine starke mitbestimmende Stellung, die zuvor nicht der Regelfall war. Die nationalen Parlamente erhalten die Kompetenz, zu prüfen, ob eine Regelung zu Recht auf europäischer Ebene beschlossen werden soll oder besser auf der Ebene der Mitgliedstaaten erledigt werden kann (Subsidiaritätsprüfung).
c) Ausbau der zivilrechtlichen ZusammenarbeitAuch die zivilrechtliche Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten wird ausgebaut. Die Themenfelder dafür ändern sich zwar nur in Einzelpunkten, aber die Zielvorgabe für diese Zusammenarbeit wird ehrgeiziger: wurde bisher nur eine Verbesserung und Vereinfachung angestrebt, richtet sich dies künftig auf die vollständige Erreichung der gemeinsamen Ziele, zusätzlich wird die Angleichung des Rechts der Mitgliedstaaten durch die Europäische Union auch in diesem Feld ausdrücklich ermöglicht.
d) Strafrecht: Neuordnung des Gesetzgebungsverfahrens und der KompetenzenErhebliche Veränderungen erfolgen im Bereich des Strafrechts. Dieser Bereich war bislang Bestandteil der sog. dritten Säule der EU und verliert mit dem Wegfall dieser Unterteilung seine Sonderstellung. Damit werden künftig auch strafrechtliche Gesetzgebungsakte der Europäischen Union grundsätzlich im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren beschlossen und können daher mit qualifizierter Mehrheit angenommen werden, bisher war Einstimmigkeit erforderlich. Eine Besonderheit besteht aber dann, wenn Mitgliedstaaten von einer anstehenden Entscheidung grundlegende Aspekte ihrer Strafrechtsordnung betroffen sehen. Sie können das Vorhaben auf die höchste Ebene ihrer Konsultationen, den Europäischen Rat, heben, der aus den Staats- und Regierungschefs zusammengesetzt ist. In diesem Fall kann der Europäische Rat nur einstimmig entscheiden. Damit ist sicher gestellt, dass kein Mitgliedstaat Eingriffe in grundlegende Fragen seiner Strafrechtsordnung durch eine Mehrheit in der Europäischen Union hinnehmen muss. Umgekehrt kann im Falle, dass nach vier Monaten im Europäischen Rat keine Einigung erzielt wurde, eine Gruppe von mindestens neun Staaten die entsprechende Regelung untereinander beschließen („Verstärkte Zusammenarbeit“). So wird dafür Sorge getragen, dass das Voranschreiten der Integration nicht durch einzelne Staaten aufgehalten werden kann.
Sachlich werden die Kompetenzen der Europäischen Union im Strafrecht insbesondere durch Kompetenzen zur Rechtsangleichung in ausgewählten Fällen schwerer Kriminalität erweitert. Für die Ausdehnung auf weitere Straftaten ist ein einfacher Weg vorgesehen, der allerdings der Einstimmigkeit bedarf. Die Europäische Union erhält zudem eine klare Kompetenzgrundlage für die Strafrechtsvorschriften, die erforderlich sind, um andere gesetzgeberische Maßnahmen der EU erst voll wirksam werden zu lassen.
Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.Themen: Europa , Mitgliedstaaten , Vertrag , Verbindlichkeit Der Grundrechtecharta
Rechtsgebiet: Europarecht
Erschienen 18. Dezember 2007 auf http://www.meisen.info.
EU-Mahnverfahren
Rechtslupe | 12. Dezember 2008 — Das Europ??ische Mahnverfahren kann ab heute, das europ??ische Verfahren f??r geringf??gige Forderungen kann ab 1. Januar 2009 …
Unterzeichnung des Vertrags von Lissabon
Handakte WebLAWg | 14. Dezember 2007 — Am 13.12.2007 haben die Staats- und Regierungschefs der 27 Mitgliedstaaten den Vertrag von Lissabon unterzeichnet. Der Reform…
Widerruft der Käufer einen Kauf über das Internet oder Telefon braucht er keinen Wertersatz zu leisten
www.rechtsklarheit.de | 29. November 2009 — Die bisherige deutsche gesetzliche Regelung, dass der Verbraucher bei einem wirksamen Widerruf eines Kaufvertrages z.B. über…
Lissabon-Vertrag in Kraft
Verschmelzungsbericht | 1. Dezember 2009 — Heute tritt der Vertrag von Lissabon in Kraft. Seit seiner Unterzeichnung durch die Staats– und Regierungschefs der Mitgliedsta…
Lissabon-Vertrag in Kraft
Verschmelzungsbericht | 1. Dezember 2009 — Heute tritt der Vertrag von Lissabon in Kraft. Seit seiner Unterzeichnung durch die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsta…
Vertrag von Lissabon
Blickpunkt Recht & Steuern | 10. Dezember 2007 — Die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten haben am 3. Dezember die endgültige Fassung des Vertrages von Lissabon …
Reformvertrag versinnbildlicht
BERLIN BLAWG | 28. November 2007 — “Der Reformvertrag (Vertrag von Lissabon; ursprünglich auch EU-Grundlagenvertrag genannt) soll der Europäischen Union eine einheit…
Europa - Theorie und Rechtspraxis
Panorama | 2. April 2008 — Seit 2005 gibt es den sog. Europäischen Vollstreckungstitel. Das können Urteile, , Vergleiche oder auch Vollstreckungsbescheide se…
Inhalte Vertrag Von Lissabon: Internationaler Rechtsverkehr: Vertrag von Lissabon - wer weiß noch, was drinsteht?
Meyer-Köring v.Danwitz | 5. November 2009 — Am 3. November 2009 hat der tschechische Präsident Václav Klaus den "Vertrag von Lissabon" unterzeichnet, nachdem das tschechis…
Magazin: Verfassungsgerichtsurteil zu EU-Vertrag nach EP-Wahl
Reuters | 3. Mai 2009 — Berlin (Reuters) - Das Bundesverfassungsgericht wird einem Magazinbericht zufolge nicht mehr vor der Wahl des Europaparlaments …

