Alle Blogs » Vertrag von Lissabon

Vertrag von Lissabon

am 18.12.2007 von http://www.meisen.info

Die Europäische Union hat einen neuen Rechtsrahmen. Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union haben am 13. Dezember 2007 den Vertrag von Lissabon unterzeichnet und damit die im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2007 erfolgreich begonnene Initiative zum Abschluss gebracht. Der Vertrag von Lissabon tritt an die Stelle des Vertrags für eine Verfassung in Europa, weil dieser nicht in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ratifiziert werden konnte.
Der Vertrag von Lissabon enthält einige Neuerungen gegenüber dem jetzigen Rechtszustand der EU:
a) Verbindlichkeit der Grundrechtecharta
Durch den Reformvertrag wird die Grundrechtecharta geltendes Recht: sie bindet künftig die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union sowie die Mitgliedstaaten bei der Durchführung des Unionsrechts. Soweit nationale Behörden Unionsrecht durchführen, sind diese an die Grundrechtecharta gebunden, und jedermann kann sich auf die Grundrechtecharta berufen. Schließt sich im Streitfall ein Verfahren vor nationalen Gerichten an, können diese Gerichte in Bezug auf das einschlägige Unionsrecht den Gerichtshof der Europäischen Union um Vorabentscheidung ersuchen. Die Grundrechtecharta erleichtert es zudem den Betroffenen, ihre Rechte zu erkennen. Bislang waren im Recht der Europäischen Union nur eine Bezugnahme auf die Europäische Menschenrechtskonvention und auf die gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten als allgemeine Grundsätze des Gemeinschaftsrechts enthalten.
b) Vereinfachung der Entscheidungsprozesse / Stärkung der Parlamente
Der Vertrag von Lissabon vereinfacht die Entscheidungsprozesse in der Europäischen Union und stärkt zugleich die parlamentarische Mitwirkung bei ihrer Gesetzgebung - sowohl des Europaparlaments, als auch der Parlamente der Mitgliedstaaten. Das Europaparlament erhält im neuen Standardverfahren der Gesetzgebung („ordentliches Gesetzgebungsverfahren“) eine starke mitbestimmende Stellung, die zuvor nicht der Regelfall war. Die nationalen Parlamente erhalten die Kompetenz, zu prüfen, ob eine Regelung zu Recht auf europäischer Ebene beschlossen werden soll oder besser auf der Ebene der Mitgliedstaaten erledigt werden kann (Subsidiaritätsprüfung).
c) Ausbau der zivilrechtlichen Zusammenarbeit
Auch die zivilrechtliche Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten wird ausgebaut. Die Themenfelder dafür ändern sich zwar nur in Einzelpunkten, aber die Zielvorgabe für diese Zusammenarbeit wird ehrgeiziger: wurde bisher nur eine Verbesserung und Vereinfachung angestrebt, richtet sich dies künftig auf die vollständige Erreichung der gemeinsamen Ziele, zusätzlich wird die Angleichung des Rechts der Mitgliedstaaten durch die Europäische Union auch in diesem Feld ausdrücklich ermöglicht.
d) Strafrecht: Neuordnung des Gesetzgebungsverfahrens und der Kompetenzen
Erhebliche Veränderungen erfolgen im Bereich des Strafrechts. Dieser Bereich war bislang Bestandteil der sog. dritten Säule der EU und verliert mit dem Wegfall dieser Unterteilung seine Sonderstellung. Damit werden künftig auch strafrechtliche Gesetzgebungsakte der Europäischen Union grundsätzlich im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren beschlossen und können daher mit qualifizierter Mehrheit angenommen werden, bisher war Einstimmigkeit erforderlich. Eine Besonderheit besteht aber dann, wenn Mitgliedstaaten von einer anstehenden Entscheidung grundlegende Aspekte ihrer Strafrechtsordnung betroffen sehen. Sie können das Vorhaben auf die höchste Ebene ihrer Konsultationen, den Europäischen Rat, heben, der aus den Staats- und Regierungschefs zusammengesetzt ist. In diesem Fall kann der Europäische Rat nur einstimmig entscheiden. Damit ist sicher gestellt, dass kein Mitgliedstaat Eingriffe in grundlegende Fragen seiner Strafrechtsordnung durch eine Mehrheit in der Europäischen Union hinnehmen muss. Umgekehrt kann im Falle, dass nach vier Monaten im Europäischen Rat keine Einigung erzielt wurde, eine Gruppe von mindestens neun Staaten die entsprechende Regelung untereinander beschließen („Verstärkte Zusammenarbeit“). So wird dafür Sorge getragen, dass das Voranschreiten der Integration nicht durch einzelne Staaten aufgehalten werden kann.
Sachlich werden die Kompetenzen der Europäischen Union im Strafrecht insbesondere durch Kompetenzen zur Rechtsangleichung in ausgewählten Fällen schwerer Kriminalität erweitert. Für die Ausdehnung auf weitere Straftaten ist ein einfacher Weg vorgesehen, der allerdings der Einstimmigkeit bedarf. Die Europäische Union erhält zudem eine klare Kompetenzgrundlage für die Strafrechtsvorschriften, die erforderlich sind, um andere gesetzgeberische Maßnahmen der EU erst voll wirksam werden zu lassen.

« »
Kommentar schreiben




Vorher bei http://www.meisen.info (Blickpunkt Recht & Steuern)

» Erfolgshonorar

» Mexikanische Unternehmenssteuer

» Kindergeld trotz 1€-Job

» Werbeagent

» Arbeitnehmerbeteiligung durch Optionsmodelle


Mehr Informationen » Ähnliche Artikel zeigen | verbergen
Warning: mysql_fetch_array(): supplied argument is not a valid MySQL result resource in /home/jurablogs/www/live/includes/content_neu.php on line 381

» Verwandte Tags: metall auf metall richter slogan gebäude der welt art 16 quelle pdf datei amtsblatt ifric amtsblatt ifric mccreevy

Briefeschreiber gefasst - Hochwaldmörder nicht ermittelt

LAWgical / Nach dem Massen-DNS-Test im nördlichen Saarland hat die Polizei den Verfasser der Briefe, die in den vergangenen Jahren bei verschiedenen Polizeidienststellen eingegangen sind, gefasst. Es handelt sich dabei um einen 34jährigen Mann, der sein …

BGH: Eintrittspflicht einer Rechtsschutzversicherung bei Kündigungsandrohung des Arbeitgebers

anwalt-kiel.com / Der Bundesgerichtshof - IV ZR 305/07 - hat die Eintrittspflicht eines Rechtsschutzversicherers bei vom Versicherungsnehmer behaupteten Rechtsverstoß durch Kündigungsandrohung des Arbeitgebers bestätigt. I. Der Kläger verlangt von seinem Rechtssc…

Social Community und Datenschutz

LAWgical / In zahlreichen Informationsveranstaltungen sensibilisieren unter anderem der saarländische Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, die Landesmedienanstalt Saar und das Landeskriminalamt des Saarlandes sowie die Europäische…

Die Antwort der Skeptiker

Jurabilis / Wie sich denn die Bachelor-Skeptiker auf eine neue Umfrage einließen, derzufolge eine satte Mehrheit der FU-Studenten mit ihrem Studium zufrieden seien, fragt Jan-Martin Wiarda triumphierend in der ZEIT. Die Antwort kann er haben: Gar nicht. So…

Klaus-Peter Tiedtke neuer Direktor des Beschaffungsamtes

Vergabeblog / Der Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, Dr. Bernhard Beus, hat Klaus-Peter Tiedtke in sein neues Amt eingeführt. Im Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland in Bonn wurde der neue Direktor des Beschaffungsamtes des Bundesminis…

Entführung des Supertankers “Sirius Star”

Handakte WebLAWg / Der ägyptische Militärexperte Muhammad Kadry findet starke Worte um das Treiben der Piraten vor Afrikas Küsten zu beschreiben. “Die Kaperung des saudischen Supertankers Sirius Star ist der 11. September der See,” sagt er. Bisher habe m…

Fall Susanne K. (II)

Handakte WebLAWg / Was die 46-jährige Quandt-Erbin zum Fall Sgarbi zu sagen hatte, sagte sie bei einer Vernehmung, deren Wortlaut eigentlich unter Verschluss bleiben sollte. Wie die FR berichtete, veröffentlichte die italienische Wochenzeitschrift L’Espresso di…

Europäischer Zahlungsbefehl

Blickpunkt Recht & Steuern / Der Rat der EU hat am 11. Dezember 2006 die Verordnung zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens verabschiedet. Ziel des Europäischen Mahnverfahrens ist es, unstreitige Forderungen mittels eines so genannten Europäischen Za…

Europäischer Zahlungsbefehl

Blickpunkt Recht & Steuern / Der Rat der EU hat am 11. Dezember 2006 die Verordnung zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens verabschiedet. Ziel des Europäischen Mahnverfahrens ist es, unstreitige Forderungen mittels eines so genannten Europäischen Za…

Strafrechtliche Annexkompetenz der EU

Blickpunkt Recht & Steuern / Der Europäischen Gemeinschaft kommt nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs eine Zuständigkeit für den Erlass strafrechtlicher Maßnahmen zu, wenn dies für die effiziente Durchführung einer Gemeinschaftspolitik e…

EuGH: Haftung von Mitgliedstaaten für offenkundige Verstösse ihrer obersten Gerichte gegen EU-Recht

Think Law BLawG / Für Schäden, die Personen dadurch entstanden sind, dass ein Oberstes Gericht offenkundig gegen Gemeinschaftsrecht verstoßen hat, haften Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Eine Begrenzung der Haftung auf Fälle vorsä…

Deutsche Fremdenführer für Europa

Blickpunkt Recht & Steuern / Mit Inkrafttreten der europäischen Berufsanerkennungsrichtlinie zum 20. Oktober 2007 dürfen deutsche Fremdenführer in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ohne Einschränkungen im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit t&a…

» Suche in den JuraBlogs

Automatisch übernommen von:

RA Udo Meisen

Eine Vielzahl juristischer Informationen zum Thema Recht & Steuern

Das Blog des Autors ist temporär nicht erreichbar.

» Aktuell in den Lawblogs

» Top-Meldungen

» TOP-Meldungen per E-Mail

Infos zum kostenlosen Service »