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Vertrag mit dem Pentagon

am 11.07.2007 von http://www.recht.us/amrecht

CK - Washington.   Vertragsrecht ist in den USA einzelstaatliches Recht. Wie beim Wunderlich Act verfügt der Bund jedoch über eine Gesetzgebungskompetenz für Verträge mit dem Bund. Das Verhältnis vom Wunderlich Act zum nachfolgenden Contract Disputes Act erörtert das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks in Sachen Guy W. Parker v. The United States, Az. 06-701C, am 28. Juni 2007. Der klagende Softwarelieferant regte sich über EMailnachrichten seines Kunden, des Militärs, auf, die immer mit einem Disclaimer-artigen Hinweis schlossen, dem er sich nicht unterwerfen wollte. Er betrachtete den Hinweis als einseitige Vertragsänderung und verklagte den Bund unter anderem auf $1 Schadensersatz und Erstattung der Gerichtskosten. Der für das öffentliche Beschaffungswesen und Vergaberecht landesweit zuständige Circuit Court in Washington, DC erörtert das Verfahren für die Geltendmachung des Klägeranspruchs nach Bundesvertragsrecht. Die EMail-Proteste des Programmierers gegen die Hinweise fruchten insofern, als das Gericht die mangelnde Reaktion des Pentagon auf …

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Fahrer erschlagen, Staat immun

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