Verträge per SMS & Twitter trotz Schriftformklausel ändern
SCHWENKE & DRAMBURG | 26. April 2011 — Ein aktuelles Urteil erinnert an eine Vertragsklausel, die genauso trügerisch wie beliebt ist. Es handelt sich um die beliebt…
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Ein aktuelles Urteil erinnert an eine Vertragsklausel, die genauso trügerisch wie beliebt ist. Es handelt sich um die beliebte “Doppelte Schriftformklausel”:
Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
Ich erlebe es regelmäßig, dass viele sich tatsächlich auf diese Klausel verlassen. Dabei ist diese Klausel in den meisten Fällen unwirksam.
Das Urteil: Eine Vertragsänderung per SMS ist wirksamDas Urteil vom 23.März 2011 (CX Digital Media, Inc. v. Smoking Everywhere, Inc., 09-62020-CIV-Altonga (S.D. Fl.; Mar. 23, 2011) kommt zwar aus den USA, würde bei uns aber genauso entschieden werden.
In dieser Entscheidung fragte ein Affiliate per SMS beim Affiliate-Network an, ob er von dem vereinbarten Vermittlungslimit abweichen kann. Der Sachbearbeiter beim Network stimmte dem mit knappen Worten per SMS zu. Als der Affiliate aufgrund der Änderung $25.000 geltend machte, berief sich das Network darauf, dass Vertragsänderungen nur in Schriftform zulässig waren. Das Gericht fand, dass diese Klausel unwirksam ist und die Änderungen auch per SMS, aber auch mündlich erfolgen können.
Auch in Deutschland hält die Schriftformklausel nicht, was sie versprichtIn Deutschland wurde ebenfalls entschieden, dass die doppelte Schriftformklausel unwirksam ist (OLG Rostock Beschluss v. 19.05.2009 – Az. 3 U 16/09; Bundesarbeitsgericht Urteil vom 20.5.2008 – 9 AZR 383/07).
Da die meisten Verträge von einer der Vertragsparteien vorformuliert werden, handelt es sich bei ihnen um AGB. Und AGB müssen immer per Individualabsprachen egal in welcher Form zu ändern sein. Die Schriftformklausel verbietet jedoch alle anderen als schriftliche Individualabreden und ist daher insgesamt unwirksam.
Folge: Unbedachte Äußerungen mit fatalen FolgenVor dem Abschluss eines Vertrages wird jede Klausel gründlich durchdacht, weil sie erhebliche Folgen nach sich ziehen kann. Und wegen der doppelten Schriftformklausel wird darauf vertraut, dass diese Klauseln wie in Stein gemeißelt sind.
Doch das Gegenteil ist der Fall. Eine kurze und unbedachte Äußerung am Telefon, ein schnell abgesandter Tweet oder SMS und schon kann der Vertrag geändert sein.
Lösung: IndividualvereinbarungNur wenn die Schriftformklausel ind…
Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.Erschienen 26. April 2011 auf http://www.advisign.de/blog/.
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