Verteidigung zweiter Klasse, erster Teil
NEBGEN | 27. Mai 2010 — Das leidige Thema Pflichtverteidigung ärgert mich, seit ich Strafverteidigungen übernehme. Mir ist - ehrlich gesagt - nicht ganz k…
Das leidige Thema Pflichtverteidigung ärgert mich, seit ich Strafverteidigungen übernehme. Mir ist - ehrlich gesagt - nicht ganz klar, wie Kollegen es vermeiden wollen, bei regelmäßigen Beiordnungen zum "Verurteilungsbegleiter" zu degenerieren. Ich habe in zwei Gerichtsbezirken sehr ähnliche Erfahrungen gemacht und habe daher einigen Anlass zu der Annahme, dass es anderswo auch nicht anders läuft. In Hamburg ist die Erfahrung besonders krass, nämlich: 1. Wer als bestellter Verteidiger einen Beweisantrag stellt oder Rechtsmittel einlegt, wird nicht wieder zum Pflichtverteidiger bestellt. Derartig unkooperatives Verhalten seitens des bestellten Verteidigers scheint sich obendrein in Windeseile im gesamten Gericht zu verbreiten, so dass auch andere Richter darauf reagieren, den Verteidiger mitunter sogar darauf ansprechen. 2. Einige Richter erwarten vom bestellten Verteidiger, dass dieser den Angeklagten zu einemGeständnis bewegt und formulieren diese Erwartungshaltung auch ungeniert. Erhalten diese Richter anfangs der Beweisaufnahme kein Geständnis, reagieren sie verärgert und beschweren sich, dass der Verteidiger ihnen das nicht vorab mitgeteilt hat. Weitere Reaktion: siehe 1. 3. Dies führt dazu, dass von etwa 500 im Strafrecht tätigen Kollegen in Hamburg etwa 20 alle Bestellungen unter sich…
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