Verteidigung im Holzklotz-Fall setzt der Presse eine Frist bis Montag 12.00 Uhr

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Holzklotz-Fall vor dem Landgericht Oldenburg wird für die Presseberichterstattung erhebliche Konsequenzen haben. Die Verteidigung hat den Presseagenturen die Möglichkeit gegeben, die Berichterstattung ab spätestens dem 01.12.2008 um 12.00 Uhr auf diese Entscheidung einzustellen und angekündigt, dass bei Verstößen nach Fristablauf Maßnahmen im einstweiligen …

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Themen: Oldenburg , Holzklotzfall

Erschienen 29. November 2008 auf http://strafprozess.blogspot.com.

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