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Verteidigung gegen GEZ - Abzocke

am 08.02.2006 von http://www.kanzlei-hoenig.info

Angeregt durch den Artikel im Spiegel über die bevorstehende GEZ-Abzocke und die dadurch in Gang gesetze erneute Diskussion (z.B. hier bei Udo Vetter) ist mir folgender Gedanke gekommen, welchen Gegenmaßnahmen denkbar sind.

Stufe 1
Zunächst einmal könnte der grundsätzlich Gebührenpflichtige sämtliche Aufforderungen der GEZ, seine Rechner, Handys, Autoradios und sonstiges elektronische Gerümpel anzumelden, schlicht ignorieren.

Stufe 2
Dem Besucher von der GEZ an der Kanzlei- oder Wohnungstür würde wortlos, aber freundlich der Weg nach draußen gewiesen.

Stufe 3
Durch den Abgleich aller zur Verfügung stehenden Daten käme die GEZ zum Schluß, der Pflichtige verheimlicht vorsätzlich oder fahrlässig etwas, was er nach den gesetzlichen Vorschriften eigentlich anmelden müßte. Die Landesrundfunkanstalt würde dann den Antrag nach § 9 Absatz 3 des Rundfunkgebührenstaatsvertrags stellen, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten. Dem Pflichtigen würde dann ein Bußgeld von 5,00 EUR bis zu 1.000,00 EUR drohen. Es erginge dann ein Bußgeldbescheid, z.B. beim Ersttäter über 100,00 EUR.

Stufe 4
Der Pflichtige könnte dann Einspruch einlegen, ohne ihn zu begründen; er würde sich sich erst einmal durch Schweigen verteidigen. Irgendwann würde das Verfahren dann vor dem zuständigen Amtgericht landen, das dann den Termin zur Hauptverhandlung anberaumen müßte. In diesem Termin würd dann Beweis erhoben über die Frage, ob der Pflichtige tatsächlich verpflichtet gewesen wäre, die Gebühren zu zahlen. Die Kosten für das Verfahren übernähme ggf. ein Rechtsschutzversicherer.


An dieser Stelle wird es spannend. Geht man einmal mit dem Spiegel …

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