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Verteidigerwechsel / unentgeltliche Rechtspflege

am 11.09.2008 von http://www.strafprozess.ch

Beim Studium der täglich online gestellten Urteilen des Bundesgerichts fällt auf, dass immer wieder abweisende Zwischenentscheide kantonaler Instanzen zum Thema Verteidigerwechsel erscheinen, so auch heute (BGer 1B_205/2008 vom 01.09.2008). Das Bundesgericht tritt auf solche Beschwerden wie im neusten Fall häufig bereits aus formellen Gründen nicht ein, was nicht weiter verwunderlich ist, zumal die Beschwerdeführer vor Bundesgericht in der Regel nicht vertreten sind.
Heute hat das Bundesgericht der Vorinstanz gegenüber in einem obiter dictum das Verfahren nach BGG erklären müssen:
Zur Vermeidung unnötiger Weiterungen im Hinblick auf künftige Verfahren ist Folgendes anzumerken: Im angefochtenen Entscheid wird erwogen, bei allfälliger Erhebung einer Beschwerde an das Bundesgericht gegen das kantonsgerichtliche Strafurteil werde das Bundesgericht für die Beurteilung eines Verteidigerwechsels zuständig sein. Es gilt jedoch festzuhalten, dass die amtliche Verteidigung nur für das kantonale Verfahren gilt. Im Rahmen einer Beschwerde an das Bundesgericht …

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» Anklageprinzip verletzt

» Sind “unrechtmässige” Verkehrssignale verbindlich?

» Bundesgericht kassiert Verdachtsstrafe

» Also wenn ich schon anklagen muss …

» Anklageprinzip nicht verletzt


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