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Verteidigerausschluss: Im Zündel-Pozess zündelt´s munter weiter

am 01.04.2006 von http://www.strafblog.de

Wie der TAGESSPIEGEL gestern berichtete, hören die eskalativen Entwicklungen im Mannheimer Zündel-Prozess nicht auf. Der Ausschluss eines Verteidigers oder in diesem Fall einer Verteidigerin ist wohl für jeden Richter ultima ratio und wirft zwangsläufig eine Reihe problematischer, auch revisionsrechtlich relevanter Fragen auf. Gestern hat das OLG Karlsruhe entschieden, dass eine der WahlverteigerInnen des Holocaust-Leugners Zündel, die schon mehrfach einschlägig in die Schlagzeilen geratene Rechtsanwältin Stolz, nicht weiter verteidigen darf. Laut OLG ließ sie sich in der Hauptverhandlung auch durch den Entzug des Rederechts durch den Vorsitzenden Richter nicht von ihren fragwürdigen Erklärungen abhalten. Während einer Befragung Zündels habe sie sich in einer Art Parallelverhandlung an die Zuhörer im Gerichtssaal gewandt, den Holocaust geleugnet und das «Deutsche Reich» als fortbestehend bezeichnet. An zwei Sitzungstagen wurde die Verhandlung deshalb abgebrochen. Das Landgericht hatte den Prozess vor drei Wochen vorerst ausgesetzt.

Die Wahlverteidigerin sei der versuchten Strafvereitelung dringend verdächtig, soll das OLG in seiner Entscheidung ausgeführt haben, weil sie die Verhandlung vor dem Landgericht Mannheim wiederholt durch Reden mit teilweise strafbarem nationalsozialistischem Inhalt sabotiert habe. Zwar dürfe sie als Verteidigerin einseitig zu Gunsten ihres Mandanten handeln und dabei andere Verfahrensbeteiligte kritisieren. Allerdings sei sie dabei auf verfahrensrechtlich erlaubte Mittel beschränkt.

Es wird interessant sein, die Entscheidung im Wortlaut zu lesen. Als Strafverteidiger bin ich grundsätzlich geneigt, außerordentlich kritisch mit Entscheidungen umzugehen, die derart massiv in die Rechte der Verteidigung und des Angeklagten eingreifen. Im Falle der Kollegin Stolz habe ich aber so meine Probleme mit der Solidarität, auch wenn mir der Vorwurf der versuchten Strafvereitelung noch nicht ohne weiteres einleuchtet.

Mal sehen, wie sich das Ganze weiter entwickelt.

Autor: RA Rainer Pohlen

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