Verteidiger rügen Kammer wegen Akustik
am 13.12.2005 von Handakte WebLAWg
Im Millionenbetrugsverfahren gegen den Mainzer Venenarzt Dr. Werner Braunbeck und seine Kollegin erteilten die Verteidiger gestern der 1. Strafkammer des Mainzer Landgerichts eine Rüge wegen der Verletzung des Öffentlichkeitsprinzips für alle bisher stattgefundene Sitzungstage. Stein des Anstoßes ist eine unfreiwillig Schall dämmende Sicherheitstrennwand zwischen Zuschauerplätzen und dem Gericht. Seit langem klagen Prozessbeobachter, dass sie kaum etwas hören könnten.
Die selbst von Vorsitzendem Richter Rolf-Rainer Nebe festgestellte “nicht unerhebliche akustische Beeinträchtigung” in den ersten Reihen hinter der Wand stelle einen “absoluten Revisionsgrund” dar. Die Anwälte berufen sich in ihrer Rüge auf den Trierer Rechtsprofessor Volker Krey, von dem sie ein Gutachten …
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