VERSTOSSEN WÄRE NETT
am 03.11.2005 von http://www.lawblog.de
Frau Z. hat sich von ihrem Mann scheiden lassen. Beide kommen aus einem Land im Nahen Osten, leben aber schon lange in Deutschland. Das Scheidungsurteil eines deutschen Amtsgerichts ist rechtskräftig. Seit Jahren. Jetzt möchte Frau Z. wieder heiraten.
Das geht laut Auskunft des Standesamtes aber nicht. Die deutsche Scheidung reiche nicht. Die Ehe bestehe nach islamischem Recht, der Scharia, fort, so lange der Ehemann nicht sein Einverständnis gegeben bzw. die Ehefrau verstoßen habe. Und zwar gegenüber einem Imam. Ohne entsprechende Bescheinigung dürfe Frau Z. nicht neu heiraten.
Die Wikipedia weiß dazu:
Scheidung ist für den Mann durch Verstoßung leicht möglich, für die Frau jedoch kaum. … Die Frau ist dem Mann in allen Bereichen untergeordnet, kann allerdings mit ihrem eigenen Geld wirtschaftlich selbstständig handeln. Nur Männer sind zum Unterhalt verpflichtet, der allerdings nicht eingeklagt werden kann. Eine maßvolle körperliche Züchtigung der Frauen durch ihre Ehemänner ist durch die Scharia gedeckt.
Der frühere Ehemann weigert sich beharrlich, eine Erklärung abzugeben oder seine frühere …
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