Versteigerung anwaltlicher Dienstleistungen in einem Internetauktionshaus nicht berufswidrig
am 04.03.2008 von BVerfGPressemitteilung vom …
BVerfG: Versteigerung anwaltlicher Dienstleistungen in einem Internetauktionshaus nicht berufswidrig
STEUERRECHT / BVerfG-Beschluss vom 19.01.2008 - 1 BvR 1886/06 Pressemitteilung Nr. 24/2008 des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 4. März 2008: “Der Beschwerdeführer ist Fachanwalt für Familienrecht. Er bot Beratungen in einem Internetauktionshaus a
BVerfG: Versteigerung anwaltlicher Dienstleistungen in einem Internetauktionshaus nicht berufswidrig
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Der Beschwerdeführer ist Fachanwalt für Familienrecht. Er bot Beratungen in einem Internetauktionshaus an. Dabei handelte es sich um zwei Beratungen bis 60 Minuten in familien- und erbrechtlichen Fragen mit Startpreisen von 1 beziehungsweise 75
10,9,8 alles aufgewacht
Panorama / Versteigerung anwaltlicher Dienstleistungen in einemInternetauktionshaus nicht berufswidrigDer Beschwerdeführer ist Fachanwalt für Familienrecht. Er botBeratungen in einem Internetauktionshaus an. Dabei handelte es sich umzwei Beratungen bis 60 Min
Versteigerung anwaltlicher Dienstleistungen in einem Internetauktionshaus nicht berufswidrig
Handakte WebLAWg / Der Beschwerdeführer ist Fachanwalt für Familienrecht. Er bot Beratungen in einem Internetauktionshaus an. Dabei handelte es sich um zwei “Beratungen bis 60 Minuten in familien- und erbrechtlichen Fragen” mit Startpreisen von 1 € bezi
Bundesverfassungsgericht: Versteigerung anwaltlicher Dienstleistungen in einem Internetauktionshaus nicht berufswidrig
RA-Blog / Gute Nachrichten für Ebay-Anwälte: Das Bundesverfassungsgericht hat auf die Verfassungsbeschwerde eines Anwalts festgestellt, dass die Versteigerung anwaltlicher Dienstleistungen in einer Internetauktion nicht berufsrechtswidrig ist. Der Besch
Versteigerung anwaltlicher Dienstleistungen bei Ebay
auchRecht.de / ist nach einem Beschluß des BVerfG vom 19.1.2008 - 1 BvR 1886/06 erlaubt. Das kann ja heiter werden. “Die Versteigerung anwaltlicher Beratungsleistungen in einem Internetauktionshaus kann nicht als Werbung um ein Mandat im Einzelfall behandelt
Werbung für Prostitution nicht wettbewerbswidrig
BERLIN BLAWG / Der Bundesgerichtshof hat entschieden (=> Pressemitteilung, AZ: I ZR 231/03, I ZR 241/03, I ZR 65/05), daß es grundsätzlich nicht wettbewerbswidrig ist, wenn Prostituierte ihre Dienstleistungen in Zeitungsinseraten öffentlich anbieten
Landgericht Frankfurt a.M. : Es ist nicht alles Gold, was ... - Zum Schadensersatzanspruch bei Falschangaben im Rahmen einer Online-Versteigerung
MEDIEN INTERNET und RECHT / LG Frankfurt a.M., Urteil vom 31.01.2007 - Az. 2-16 S 3/06 Falschangaben eines Verkäufers im Rahmen einer Online-Versteigerung lösen nicht nur einen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages, sondern auch einen Anspruch auf Schadensersatz
Bundesrat : Die 100 Euro Abmahnung ab Sommer 2008? - Bundesrat stellt keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses bei Beratung über das Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums!
MEDIEN INTERNET und RECHT / Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums - BT-Drs. 16/8783 In dem Gesetzgebungsverfahren über das Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums hat der Bundesrat in seiner 844. Si
In Sachen Cordoba
MarkenBlog / Hoffentlich serviert uns die österreichische Mannschaft heute nicht die CORDOBA PLATTE (Eintragungsnummer: 243382) - es sei denn die Österreicher spielen wie die dem Markenschutz unterliegenden Würstchen! Datenbank Österreich REINES WORTZEICHEN
Pirelli Kalender 2005
Handakte WebLAWg / Das Meen Blog verweist darauf, dass bei eBay bereits die Versteigerung angelaufen ist. Vielleicht gibt ja der PR-Referent aus dem...
Hanseatisches OLG: G-mail ./. Gmail - Zwischen den Zeichenfolgen G-Mail und GMail kann markenrechtliche Verwechslungsgefahr bei dem Angebot ähnlicher Dienstleistungen bestehen.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Zwischen den Zeichenfolgen G-Mail und GMail kann markenrechtliche Verwechslungsgefahr bei dem Angebot ähnlicher Dienstleistungen (hier: E-Mail-Dienstleistungen) auch dann bestehen, wenn die Bezeichnung G-Mail Bestandteil einer farbig eingetrage
