Versteckte Klausel im Koalitionsvertrag - neue Zeugenpflichten
Im Koalitionsvertrag steht an etwas versteckter Stelle folgendes:
Erscheinenspflicht von Zeugen vor der Polizei Wir werden eine gesetzliche Verpflichtung schaffen, wonach Zeugen im Ermittlungsverfahren nicht nur vor dem Richter und dem Staatsanwalt, sondern auch vor der Polizei erscheinen und – unbeschadet gesetzlicher Zeugenrechte – zur Sache aussagen müssen. (Quelle)
Dies ist eine kleine Überraschung, denn vorab habe ich von diesem Bestreben nichts gehört. Ist es auch sinnvoll? einerseits. Dass bisher keine derartige Pflicht bestand, war vielen unbekannt. Weshalb sie - vielleicht auch einfach aus dem Gefühl moralischer Verpflichung heraus, bei der Aufklärung von Straftaten zu helfen, zur Polizei gingen. Dass sie nun dazu gesetzlich verpflichtet sind, wird ihnen also gar nicht auffallen. Insbesondere weil Polizeibeamte ohnehin bislher davon ausgingen, dass eine solche Pflicht bestand.
Andererseits: Zwar ist der Zeuge verpf…
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Rechtsgebiet: Strafrecht
Erschienen 25. Oktober 2009 auf http://www.blog.beck.de/blog.
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