Versteckte Internet-Abos

Sind Sie auch schon einmal auf eine Internet-Site hereingefallen, die mit einem kostenlosen Probeabo warb, während sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Site ein durchaus happiger Abo-Preis verbarg? Anbieter solcher unseriösen Seiten gibt es ja leider genug.

Mit dem Amtsgericht München hat jetzt jedoch ein weiteres Gericht einen solchen Anbiete in seine Schranken verwiesen:

Versteckt sich die Zahlungspflicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann diese Klausel ungewöhnlich und überraschend und damit unwirksam sein, wenn nach dem Erscheinungsbild der Website mit einer kostenpflichtigen Leistung nicht gerechnet werden musste.

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Themen: Probeabo

Erschienen 20. Februar 2007 auf http://www.meisen.info.

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Kommentare zu "Versteckte Internet-Abos":

21. Februar 2008 von Martin Kahnt — Nach einem Download einer Freeware im Internet bei dem Anbieter MEGADOWNLOADS wurde mir eine Rechnung gestellt für ein abgeschlosses Abbonement für 1 Jahr. Grundlage war die Angabe meiner E-Mail Adresse, dies schließe ich daraus dass meine alte Wohnadresse die noch bei meinem E-Mail Account existiert als Rechnungsadresse fungiert.

Bitte um Antwort oder Tips zur rechtlichen Gegenwirkung der bestehenden Forderung.

Vielen Dank.

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