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Versteckte Internet-Abos

am 20.02.2007 von Blickpunkt Recht & Steuern

Sind Sie auch schon einmal auf eine Internet-Site hereingefallen, die mit einem kostenlosen Probeabo warb, während sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Site ein durchaus happiger Abo-Preis verbarg? Anbieter solcher unseriösen Seiten gibt es ja leider genug.
Mit dem Amtsgericht München hat jetzt jedoch ein weiteres Gericht einen solchen Anbiete in seine Schranken verwiesen:
Versteckt sich die Zahlungspflicht in den allgemeinen …

Martin Kahnt am 21.02.2008 um 16:16 Uhr:

Nach einem Download einer Freeware im Internet bei dem Anbieter MEGADOWNLOADS wurde mir eine Rechnung gestellt für ein abgeschlosses Abbonement für 1 Jahr. Grundlage war die Angabe meiner E-Mail Adresse, dies schließe ich daraus dass meine alte Wohnadresse die noch bei meinem E-Mail Account existiert als Rechnungsadresse fungiert.

Bitte um Antwort oder Tips zur rechtlichen Gegenwirkung der bestehenden Forderung.

Vielen Dank.

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RA Udo Meisen

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