Versprechen sind zum brechen da

Immer wieder kommt es vor, dass man mit einem Schuldner eine Ratenzahlung zur Tilgung seiner Schulden vereinbart. Man kommt ihm etwas entgegen, vor allem dadurch, dass er nicht die gesamte Forderung auf einmal begleichen muss. Der Dank dafür ist dann leider immer wieder, dass entweder die Vereinbarung gar nicht erst zurückgesandt wir oder dass sich der Schuldner nicht daran hält. Meistens herrschaft dann auch noch großes Unverständnis, wenn man später dann nicht mehr ohne weiteres zu Zugeständnissen bereit ist. Es sei einfach “dumm gelaufen” damals, aber man hätte sich wirklich daran gehalten wenn es irgendwie möglich gewesen wäre. Ausflüchte und Entschuldigungen sind dann schnell bei der Hand.

Das es aber, zumindest wenn man nie vor hatte, sich an die Vereinbarung zu halten, sie aber dennoch unterschrieben hat, deutlich teurer wird, wenn die Sache dann später doch noch per Mahnbescheid geltend gemacht werden muss, dass jedenfalls scheint sich niemand vorher zu überlegen. Zudem enthält eine Teilzahlungsvereinbarung immer auch ein Schuldanerkenntnis und zumeist auch noch die Passage, dass der Schuldner keinerlei Einwände oder Einreden erhebt. Er schneidet sich in diesem Falle somit selbst die Möglichkeit der Verjährungseinrede ab. Dies ist für ihn bitter, für uns jedoch selten ein Problem, da die Forderungen meist noch lange nicht verjährt sind.

Sicherlich lässt sich durch eine Teilzahlungsvereinbarung, die man in der Absicht abschließt, sie nie einzuhalten, etwas Zeit gewinnen, auf weitere Zugeständisse oder gar Verständnis muss man dann jedoch auch nicht mehr hoffen. Insgesamt dürfte die Rechnung eher für den Schuldner als für den Gläubiger schlecht aussehen.…

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Themen: Ratenzahlung , Schuldner , Zuverlässigkeit , Vertrauen , Versprechen

Erschienen 5. September 2011 auf http://www.stuttgart-inkasso.de.

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