Versorgungsausgleich nach Rentenbeginn
Rechtslupe | 19. Februar 2009 — Bezieht ein Ehegatte im Zeitpunkt der Entscheidung über den Versorgungsausgleich bereits eine Rente, ist der auf das Ende der E…
Im öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich ist der Träger einer beamtenrechtlichen Versorgung grundsätzlich auch dann beschwerdebefugt, wenn in der angegriffenen Entscheidung die bei ihm bestehende Versorgungsanwartschaft des ausgleichspflichtigen Ehegatten versehentlich unberücksichtigt gelassen und nicht zum Ausgleich durch Quasi-Splitting herangezogen wurde.
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 18. Februar 2009 - XII ZB 221/06
Diese Beiträge dürften Sie ebenfalls interessieren: Reform des Versorgungsausgleichs Versorgungsausgleich nach Rentenbeginn Versorgungsausgleich, Ausgleichszahlungen und Werbungskosten II Elektronischer Datenaustausch in Scheidungsverfahren … » Vollständiger ArtikelErschienen 1. April 2009 auf http://www.rechtslupe.de.
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