Versorgungsabschlag bei vorzeitiger Versetzung eines Beamten in den Ruhestand verfassungsgemäß

Tritt ein Beamter vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze von 65 Jahren auf seinen Antrag hin in den Ruhestand, so vermindert sich nach der im Jahr 1990 in Kraft getretenen Regelung des § 14 Abs. 3 Beamtenversorgungsgesetz das Ruhegehalt um einen Versorgungsabschlag. Der Versorgungsabschlag beträgt für jedes volle Jahr, um das der Beamte vorzeitig in den Ruhestand [...]

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Themen: Beamte , Regelung , Vorzeitiger Ruhestand Beamte

Erschienen 17. August 2006 auf http://www.recht-blog.com.

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