Advocard: Deckung ohne Zahlung
RSV-Blog | 13. April 2007 — Der Kölner Kollege Andreas Schwartmann berichtet in seinem Weblog Justitia Colonia über eine scheinheilige Deckungszusage der…
Vor einiger Zeit erhielt ich von der Advocard ein freundliches Schreiben in eigener Sache:
Sehr geehrter Herr Schwartmann,
Ihre Rechtsschutzversicherung weist eine überdurchschnittlich hohe Schadensbelastung auf. Für uns als Ihr Vertragspartner ist das eine unerfreuliche Entwicklung.
Vier Rechtsschutzfälle in vier Jahren sind offensichtlich überdurchschnittlich viele. Und es ist natürlich unerfreulich, daß ein Versicherungsnehmer tatsächlich von seinem Versicherungsschutz Gebrauch macht. Um so erfreulicher sind doch diejenigen Kunden, die nur brav ihren Beitrag zahlen, ohne je eine Leistung in Anspruch zu nehmen.
Daher bieten wir Ihnen für Ihren Vertrag eine Selbstbeteiligung von 300,00 € je Rechtsschutzfall an. Der Beitrag bleibt unverändert. Diese Selbstbeteiligung gilt selbstverständlich erst für zukünftige Rechtsschutzfälle.
Das ist natürlich beruhigend, denn sonst müsste ich ja 1200,00 € nachzahlen. Ich war aber leider trotzdem nicht davon überzeugt, daß dieses Angebot für mich von Vorteil ist.
Bitte unterschreiben Sie die Einverständniserklärung auf der Kopie dieses Schreibens und senden uns diese innerhalb der nächsten 14 Tage zurück. Um Ihre Kosten hierfür so niedrig wie möglich zu halten, genügt uns auch ein Fax an die oben angegebene Faxnummer.
Das ist aber nett: Man sorgt sich um meine Kosten. Komisch nur, daß der zweite Absatz des Schreibens einen ganz anderen Eindruck entstehen ließ.
Sollten wir keine Antwort von Ihnen erhalten, werden wir die Fortführung Ihrer Rechtsschutzversicherung prüfen.
Prüfen sollte man sowieso immer alles. Meine Prüfung ergab, daß ich wichtigere Dinge zu tun hatte, als dieses Schreiben zu beantworten.
Die Advocard prüfte ebenfalls und stellte fest, daß ich nicht antwortete. Deshalb erinnerte man mich 3 Wochen später
an die Beantwortung unseres Schreibens vom 07.03.2006 und bitten um Nachricht. Sollten wir von Ihnen innerhalb von 14 Tagen keine Einverständniserklärung für den von uns angebotenen Vorschlag erhalten, werden wir Ihren Rechtsschutzvertrag bei Meldung eines weiteren Rechtsschutzfalles beenden. In diesem Fall wird dann kein erneutes Angebot mehr erfolgen.
Übersetzt: Wir behalten Sie gerne als zahlenden Kunden, aber nur, wenn Sie keine weiteren Kosten verursachen.
Da ich meinen Rechtsschutzvertrag mit der Advocard offenbar gründlich mißverstanden habe, habe ich ihn dann selbst "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" gekündigt. Heute erhielt ich darauhin folgendes Schreiben:
Ihre Kündigung ging am 05.04.2006 bei uns ein. Da Sie Ihren Versicherungsvertrag unter Einhaltung einer Mindestfrist von 3 Monaten vor Ablauf kündigen können, haben wir die Beendigung Ihres Vertrages zum 23.05.2007 (0.00 Uhr) vorgemerkt.
Bis zum Vertragsende besteht bedingungsgemäß Versicherungsschutz.
Ja, was denn nun? Versicherungsschutz bis zum 23.05.2007 - oder Beendigung beim nächsten Rechtsschutzfall? Will man mich nun loswerden, oder nicht?
Aber ich bin gewiß: Spätestens bei der nächsten Deckungsanfrage, wird sich diese Frage sicherlich klären.
To be continued …
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