Versicherungsrecht: Sekundenschlaf nicht zwangsläufig grob fahrlässig

Ein durch den so genannten Sekundenschlaf verursachter Verkehrsunfall kostet nicht zwangsläufig den Versicherungsschutz. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Celle hervor.

Nach Auffassung der Richter liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor, wenn der Betroffene nicht mit dem Sekundenschlaf rechnen musste, weil sich vor Fahrtantritt weder Ermüdungserscheinungen zeigten noch aus anderen Gründen ein Gefühl der Fahruntauglichkeit bestand (Az.: 8 U 82/04).

Das Gericht gab mit dem Urteil der Klage eines Autofahrers gegen seinen Versicherer statt. Der Mann hatte nach einer elfstündigen Schicht die Heimfahrt angetreten. Aus ungeklärten Gründen gelangte er auf die Gegenfahrbahn und verursachte einen Unfall. Die Versicherung machte geltend, vermutliche Unfallursache…

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Erschienen 14. Dezember 2005 auf http://info.folkertjanke.de.

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