Alle Blogs » Versicherungsrecht: OGH zur Auslegung von vertraglichen Risikoausschlüssen

Versicherungsrecht: OGH zur Auslegung von vertraglichen Risikoausschlüssen

am 23.06.2005 von http://bdr.twoday.net/

Der Kläger hat bei der Beklagten eine „Einzel-Unfallversicherung für Berufs- und Freizeitunfälle abgeschlossen, der die AUVB 1999/SS 11 zu Grunde liegen. Nach Art 18 AUVB 1999/SS 11 bestehen diverse Risikoausschlüsse und bei Vertragsabschluss bestand die Möglichkeit, diverse Sonderrisiken aufgrund von Sportarten, die mit besonderen Gefahren verbunden sind, extra zu versichern. Die Sportarten „Klettern oder Extremklettern waren im Antragsformular nicht angeführt und der Begriff „Sonderrisiko nicht weiter definiert.
Der Kläger erlitt beim Klettern auf einer Route der Schwierigkeitsstufe 5 + bis 6 einen Unfall, der zu einer Invalidität von 10 % des Beinwertes führte.
Mit der Behauptung, das verwirklichte Risiko sei vom Versicherungsvertrag beziehungsweise -schutz mitumfasst, begehrte der Kläger - ausgehend von einer entsprechenden unfallskausalen Invalidität - 15 % der Versicherungssumme.
Die beklagte Versicherung bestritt das Klagebegehren und berief sich auf Leistungsfreiheit, weil ihr der Kläger verschwiegen habe, dass er Klettern mit hohen Schwierigkeitsgraden als Extremsport ausübe. In Kenntnis dieses Umstandes hätte sie den Versicherungsvertrag nicht oder nur gegen erhöhte Prämienzahlungen angenommen.
Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht bestätigte die Abweisung.
Der Oberste Gerichtshof gab der außerordentlichen Revision Folge.
Risikoausschlüsse dürfen als Ausnahmetatbestände, nicht weiter ausgelegt werden, als es ihr Sinn unter Betrachtung ihres wirtschaftlichen Zweckes und der gewählten Ausdrucksweise sowie des Regelungszusammenhanges erfordert. Die beispielhafte Aufzählung bestimmter Sportarten im Antragsformular muss nach dem …

Geschäftsveräußerung im Ganzen

Blickpunkt Recht & Steuern / Die nichtumsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung nach § 1 Abs. 1a UStG setzt nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs voraus, dass die übertragenen Vermögensgegenstände die Fortsetzung einer bis…

Kopftuchgesetz Baden-Württemberg

blat.antville: Simons Blawg / hält der Beurteilung durch das Bundesverwaltungsgericht stand. Die entscheidende Textpassage des Gesetzes - § 38 Abs.2 Landesschulgesetz Baden-Württemberg lautet: Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nach § 2 Abs. 1 d&u…

Europäischer Haftbefehl verfassungswidrig

blat.antville: Simons Blawg / Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Urteil vom 18. Juli 2005 das Europäische Haftbefehlsgesetz für nichtig erklärt. Das Gesetz greife unverhältnismäßig in die Auslieferungsfreiheit (Art. 16 Abs. 2 GG)…

Feste Geschäftseinrichtung im Ausland

Blickpunkt Recht & Steuern / Einem selbständig Tätigen steht im anderen Vertragsstaat für die Ausübung seiner Tätigkeit gewöhnlich eine feste Einrichtung i.S. von Art. 13 DBA-Bulgarien, Art. 14 DBA-Kasachstan und Art. 15 DBA-Jugoslawien zur Verf&uum…

Lieferung von Gebäuden

Blickpunkt Recht & Steuern / Gemäß Â§ 4 Nr. 9 Buchst. a UStG ist die Lieferung von Gebäuden oder Gebäudeteilen vor dem Erstbezug umsatzsteuerfrei. Beim Verkauf eines neu errichteten Gebäudes ist der über eine einfache “Grundausstattung”…

ICANN

domainblog / Nach dem öffentlich wurde, dass die US-Regierung weiter die Kontrolle über das Internet und gegenüber ICANN ein Vetorecht behält, hat sich auch CENTR, die europäische Länderkennungsverwaltervertretung (The Council of Eur…

» Suche in den JuraBlogs

Der Autor und sein Blog

RA Kurt Decker

» iuranovit

» Aktuell in den Lawblogs

» Top-Meldungen

» TOP-Meldungen per E-Mail

Infos zum kostenlosen Service »