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Versicherungsrecht: Keine Teilkaskodeckung von Vandalismusschäden anlässlich eines Diebstahls

am 14.12.2005 von http://info.folkertjanke.de

Vandalismusschäden, die anlässlich eines Diebstahls von mitversicherten Teilen eines Kfz verursacht werden, sind vom Versicherungsschutz einer Teilkaskoversicherung nicht erfasst. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg in seinem Urteil vom 14.07.2005 (Az.: 1 U 35/05)



In diesem Fall hatten Diebe das oberklassige Fahrzeug des Versicherungsnehmers aufgebrochen und einen CD-MP3-Player entwendet. Wohl enttäuscht über die geringe Beute, haben sie neben den für dein Einbruch notwendigen Beschädigungen am Fahrzeug auch Lackkratzer im gesamten Fahrzeugbereich, ebenso wie diverse Einschnitte im Verdeck und mehrere Beulen in der Karosserie hinterlassen.

Die Versicherung bezahlte neben dem Player auch die durch die Diebstahlshandlung selbst verursachten Schäden, weigerte sich aber die, anderen Schäden am Fahrzeug ebenfalls zu regulieren. Dagegen klagte der Versicherungsnehmer.



Die Richter am OLG schlossen sich der Versicherung an. Gemäß § 12 Ziffer 1. I. b) AKB umfasst die Fahrzeugversicherung die Beschädigungen, die durch Entwendung entstehen. Beschädigungen eines Pkw, die durch die mut- oder böswillige Handlung betriebsfremder Personen herbeigeführt werden, sind …

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