Vermieter können schneller gegen Mietnomaden vorgehen
Handakte WebLAWg | 22. April 2008 — In der aktuellen Präsentation in den Medien wird das Problem vieler Vermieter überdeutlich: Viele Mieter zahlen den vereinbarte…
Das Thema "Mietnomaden" wird zum Teil kontrovers diskutiert und hat so ziemlich in alle Medien Einzug gehalten. Die dargestellten Szenarien bieten regelmäßig ein Bild des Grauens - nicht nur hinsichtlich der Zerstörungen in den zurückgelassenen Wohnungen, sondern vielmehr auch bezüglich der Kosten, die auf die Vermieter zukommen. Daher stellt sich auch unweigerlich die Frage, ob es am Versicherungsmarkt wohl Produkte gibt, die Versicherungsschutz gegen Mietnomaden bieten. Mietnomaden haben in der Regel nicht die Absicht, die mit dem Vermieter vereinbarte Miete zu bezahlen. Nicht selten kommen erhebliche Beschädigungen an der Mietsache hinzu, die eine Renovierung erfordern. Zudem kann der Weg lang sein, bis die juristischen Schritte greifen und der Mietnomade nun wirklich aus dem Haus auszieht. Das Risiko, dass Finanzierungen eventuell vom Vermieter nicht mehr bedient werden können, darf auch nicht unterschätzt werden. Begrifflich wäre aber die Frage falsch, ob es Versicherungsschutz gegen Mietnomaden gibt. Richtig ist hingegen die Feststellung, dass es mittlerweile am Versicherungsmarkt Produkte gibt, die Versicherungsschutz gegen die finanziellen Schäden u. a. bei Miet- und Mietnebenkostenausfall, Schäden durch mutwillige Zerstörung oder Abhandenkommen, Ungezieferbefall infolge von Verunreinigungen und Schäden durch Verwahrlosung der Wohnung bieten. Hierneben sind Kosten bei Zerstörung der Wohnung/des Hauses u. a. für Aufräumung oder Entsorgung, für Dekontaminierung bei behördlicher Anordnung, für Reinigung, Renovieru…
» Vollständiger ArtikelErschienen 3. August 2011 auf http://www.bleil.de/.
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