Versicherungen bequemer verklagen
am 03.01.2008 von http://www.lawblog.de
Wer seine Versicherung verklagen will (oder muss), genießt künftig einen Heimvorteil. Der Versicherungsnehmer darf künftig an seinem Wohnort klagen. Bisher waren in der Regel nur Gerichte am Firmensitz der Versicherung zuständig. Dies hat sich mit der Refom des Versicherungsvertragsgesetzes zum 1. Januar 2008 geändert.
Der Kunde kann aber weiter …
Änderungen im Arbeitsrecht zum 01.04.08
Paluka.de: Blog / Zum 01.04.08 soll unter anderem eine Änderung im arbeitsgerichtlichen Verfahren in Kraft treten. Der neue § 48 Abs. 1 a ArbGG eröffnet den besonderen Gerichtsstand des Arbeitsortes. Dies ist insbesondere für Außendienstmitarbeiter in…
Änderungen im Arbeitsrecht zum 01.04.08
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EINFACHER KLAGEN
LawBlog / Ein deutsches Verkehrsunfallopfer kann die Haftpflichtversicherung seines Unfallgegners vor einem deutschen Gericht verklagen, sofern die Versicherung ihren Sitz in einem EU-Land hat. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden. Näheres ergibt…
Neuer Gerichtsstand des Versicherungsnehmers
JuracityBlog / Zum 01.01.2008 traten Änderungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) in Kraft. Wir werden in lockerer Folge darüber in der nächsten Zeit berichten. Eine wichtige Änderung bringt nun zunächst § 215 VVG. Danach kann der Ve…
OLG: Ort der Nacherfüllung beim Verkauf einer mangelhaften beweglichen Sache
ElbeBlawg / Beim Nacherfüllungsanspruch aus § 439 Abs. 1 BGB handelt es sich um den sog. modifizierten Erfüllungsanspruch, der mangels anderweitiger vertraglicher Verein- barungen gemäß § 269 Abs. 1 BGB am Wohnort bzw. Firmensitz des Kä…
OLG München: Ort der Nacherfüllung beim Verkauf einer mangelhaften beweglichen Sache
Vertretbar Weblawg / OLG München, Urteil v. 12.10.2005 - Az: 15 U 2190/05 - Ort der Nacherfüllung beim Verkauf einer mangelhaften beweglichen Sache Sachverhalt und Entscheidung Das OLG München hatte die Frage zu entscheiden, ob der Verkäufer einer mangelhaften bewegl…
