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Versicherung muss verständlich auf Klagefrist hinweisen

am 11.04.2006 von http://info.folkertjanke.de

Eine Versicherung muss ihre Kunden unmißverständlich darauf hinweisen, dass abgelehnte Leistungen nur innerhalb von sechs Monaten (vergl. § 12 Abs. 3 Satz 2 VVG) vor Gericht eingeklagt werden können. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in seinem Urteil vom 17.11.2005 (Az.: 5 U 289/05).
Formulierungen, die diese Rechtsfolge “verdunkeln oder in einem minder gefährlichen …

Fristhinweis bei Versicherungen

Blickpunkt Recht & Steuern / Eine Versicherung muss nach einem jetzt bekannt gewordenen Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz ihre Kunden unmißverständlich darauf hinweisen, dass die von der Versicherung abgelehnten Leistungen nur innerhalb von sechs Monaten vor Gericht eingek…

BGH: Hinweispflicht der Autovermieter

advobLAWg / Autovermieter müssen ihre Kunden bei der Überlassung von Ersatzwagen nach einem Unfall auf mögliche Probleme mit der Versicherung hinweisen. Das hat nach einer Meldung von Focus Online der Bundesgerichtshof in einem gerade veröffentlichten Urteil…

Bank muss über alle Risiken informieren

Handakte WebLAWg / Banken und Sparkassen müssen bei der Vermittlung neuer Steuersparmodelle ungefragt darauf hinweisen, wenn die steuerliche Behandlung noch ungeklärt ist. Das entschied das OLG Koblenz in einem am Montag veröffentlichten Urteil. Nach Auffassung der…

Falschparken bringt dich in den Knast …

Kreuzberger Verkehrsrecht / ... und zwar auch wenn du schon drin bist. So entschied das Landgericht Arnsberg am 2.2.2006 (Az.: 2 Qs 19/06) in folgendem Fall: Der Betroffene beging innerhalb eines halben Jahres sieben Parkverstöße, die jeweils mit 15 Euro geahndet w…

Versicherungsrecht: Arzt haftet nicht für Fristüberschreitung

Recht und Alltag / Wenn ein Patient innerhalb kurzer Zeit von einem Arzt eine Bescheinigung benötigt, muß er sich selbst darum kümmern, daß der Mediziner die Frist einhält. Das hat das Oberlandesgericht München (OLG) mit Urteil vom 29.7.2004 (Az.: 1 U 2965/04)…

Vorschäden am gestohlenen Auto nicht verschweigen

Recht und Alltag / Wer nach dem Diebstahl seines Autos der Versicherung Vorschäden am Fahrzeug verschweigt, verliert fast immer den Versicherungsschutz. Das berichtet die Fachzeitschrift “Recht und Schaden” (Ausgabe 1/2006). Das Magazin beruft sich dabei a…

Höflichkeit im Geschäftsleben

Law on the Blog / Ich habe heute - zugegeben beruflich, nicht als Kunde - bei der G. Versicherung angerufen. Nach einer (gefühlten) Stunde in der Warteschleife, die mir versicherte, dass bei der G. Versicherung Kundenservice an 1. Stelle stehe, folgender Dialog: Mita…

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In diesem privaten Webblog berichtet der Lichtenberger Rechtsanwalt Folkert Janke über rechtliche und alltägliche Themen.

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