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VERSICHERUNG AUFLÖSEN ?

am 21.03.2006 von LawBlog

Einer mittellosen Prozesspartei darf Prozesskostenhilfe nicht mit mit dem Hinweis verweigert werden, dass sie zuerst eine bestehende Lebensversicherung auflösen muss. Das geht nach Auffassung des Oberlandesgericht Nauenburg jedenfalls dann nicht, wenn die Lebensversicherung der vernünftigen Altersvorsorge dient.
Allerdings halten es die Richter für zumutbar, wenn der Betroffene …

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Lebensversicherung muss nicht für Prozess verkauft werden

Handakte WebLAWg / Ein soeben bekanntgewordener Beschluss des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken hat Bedeutung für Antragsteller auf Prozesskostenhilfe. Im entschiedenen Fall sei der Klägerin der vorzeitige Rückkauf der Versicherung wirtschaftlich nicht z…

Lebensversicherung kündigen?

JuracityBlog / Wenn das Geld knapp wird, und der Sparstrumpf schon leer, geht für viele Versicherte der Weg an der Lebensversicherung nicht mehr vorbei. Kündigungen von Lebensversicherungsverträgen nehmen nach einer Allensbachstudie zu. 36 % der Vers…

Lebensversicherungen gelten nicht automatisch als Schonvermögen

Recht und Alltag / Als Schonvermögen zur Altersvorsorge gilt nur das nach Bundesrecht ausdrücklich als Altersvorsorge geförderte Vermögen, z.B. die sog. Riester-Rente, sowie Lebensversicherungen. Bei Letzteren muss jedoch vertraglich vereinbart sein, dass sie nicht…

AUSKUNFT

LawBlog / Frau S. möchte Auskunft über eine Lebensversicherung zu ihren Gunsten. Sie meint, diese Versicherung habe ihr früherer Mann aufgrund eines Ehevertrages abschließen müssen. Ich habe schriftlich erklärt, dass es diese Versicherung niemals gab,…

Falsche Angaben zum Zigarettenkonsum führen zur Leistungsfreiheit der Lebensversicherung

JuracityBlog / Das entschied das Landgericht Coburg mit Urteil vom 18.10.2006 - Aktenzeichen 11 O 220/06 - und wies die Klage des Sohnes seiner verstorbenen Mutter gegen den Lebensversicherer auf Auszahlung der Versicherungssumme in Höhe von 26.000 € ab. Die…

Bürgschaft und Lebensversicherung

Blickpunkt Recht & Steuern / Ein Avalkredit, d.h. eine Bürgschaft, ist kein Darlehen i.S. des § 10 Abs. 2 Satz 2 EStG. Wird daher ein Avalkredit durch Ansprüche aus einer Kapitallebensversicherung besichert, so führt das nicht zur Steuerpflicht der Zinsen aus der…

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RA Udo Vetter

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