Versichert für Produkthaftung
CK - Washington. Versicherer aus Deutschland, England und Holland schlossen mit einem holländischen Hersteller ein weltweites Versicherungsdeckungsprogramm für Risiken aus Produkthaftung ab. Eine Tochter des Herstellers in Kansas war solchen Risiken ausgesetzt. Als das Risiko dem Konsortium angezeigt wurde, lehnte es den Deckungsschutz ab und erhob schließlich vertragsgemäß eine negative Feststellungsklage in Holland, die die Tochter mit einer Klage in den USA erwiderte. Das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks bestätigte am 12. Juni 2007 die Klagabweisung in Sachen TH Agriculture & Nutrition, LLC v. ACE European Group Limited et al., Az. 06-3105. Die Tochter hatte den Vertrag nicht geschlossen und keine Prämien gezahlt. Die Versicherer hatten dennoch über die Versicherungspolice selbst Minimalkontakte mit dem Gerichtsstaat im Sinne des Präzedenzfalls World-Wide Volkswagen v. Woodson, 444 US 286 (1980), unterhalten, sodass sie mit der Unterwerfung unter seine Gerichtsbarkeit rechnen mussten. Der United States Court of Appeals for the Tenth Circuit wies die Behauptung der Versicherer zurück, das Wording der Police halte sie aus dem Forumsstaat heraus. Die Police enthält nicht oft übliche Bestimmung, dass die Versicherer die Tochter gegen alle Risiken verteidigen würde, sondern behielt den Versicherern lediglich dieses Recht vor. Der Court of Appeals entschied, dass dies der Sprachregelung gleichkommt, die Versicherer allein aufgrund der Existenz einer Police zugunsten einer Person im Forumsstaat seiner Gerichtsbarkeit unterwirft. Dennoch war die Klagabweisung aufrechtzuerhalten, denn die Ausübung der Gerichtsbarkeit wäre bei diesen Beklagten und den behaupteten Fakten verfassungsunvereinbar. Gegen die traditional Notions of fair Play and substantial Justice, vgl. Asahi Metal Ind. Co. v. Sup. Ct. of Cal., 480 US 102 (1987), spricht, dass sich die Versic…
» Vollständiger ArtikelThemen: Deutschland , England , Risiko , Konsortium , Negative Feststellungsklage , Holland , Deckungsschutz , Versicherung Produkthaftung
Erschienen 20. Juni 2007 auf http://anwalt.us.
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