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Versicherer darf sich Zeit lassen

am 12.11.2007 von Rechtsanwalt Hänsch, Dresden

Der Haftpflichtversicherer eines Unfallverursachers darf sich 3 bis 4 Wochen mit der Regulierung Zeit lassen. Das hat das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 27.06.2007, Az.: 1 W 23/07) entschieden.
Der Geschädigte hatte im entschiedenen Fall nicht so viel Geduld und hatte bereits 3 1/2 Wochen nach dem Unfall Klage eingereicht. Die Versicherung hatte dann gezahlt und beide Parteien hatten …

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